Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist und nach Einkommen und Vermögen gefragt wird und wir ja zusammenwohnen, ist meine Frage muss ich auch solch einen Antrag ausfüllen? Dann noch etwas.....Im Jahr 2023 haben wir uns geeinigt (mit Jugendamt und KIndsvater) dass der Kindsvater nicht die 128 % sondern nur die 120 % lt. Düss.Tab. zahlt. Ich habe all die Jahre im Januar ihn darauf hingewiesen dass sich der Betrag erhöht hat, nur 2024 habe ich es versäumt. Die Dame vom Jugendamt meinte zuerst wir könnten es noch nachfordern, ein anderes Mal meinte sie wenn wir keinen "Titel" haben hätten wir einfach Pech gehabt. Ist dem wirklich so? Also ich habe ihn halt nicht in Verzug gesetzt. Dachte nur weil es in 2023 hieß dass er nun künftig 120 % zahlt, dass er sich eigentlich auch von sich mal hätte darum kümmern müssen......Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe! VG S.smiles