Sunoda
Guten Tag, folgendes „Problem“: Kind lebt beim Vater, die Mutter zahlt Unterhalt-105% des Mindestunterhalts.Es gibt einen vollstreckbaren Titel. Laut der Düsseldorfer Tabelle, hätten ab Januar 20€ mehr monatlich gezahlt werden müssen. Dies ist nicht passiert. Kann man den Unterhalt rückwirkend einfordern? Vielen Dank für Ihre Mühe Viele Grüße
Hallo, wenn im Titel die 105 % stehen, ja. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, Das kommt darauf an was im Titel genau formuliert ist. Ist nur die Unterhaltsstufe angegeben, dann ist der unterhaltspflichtige verpflichtet sich regelmäßig zu informieren und gegebenenfalls den Unterhalt anzupassen. Ist der Titel auf einen Betrag ausgestellt dann gilt der Betrag. VG D
Sunoda
Hey danke für deine Antwort. Im Titel steht kein Betrag, nur diese 105%... Liebe Grüße
desireekk
Wenn im Titel 105% stehen, dann muss der Unterhaltsschuldner den Unterhalt ungefragt anpassen, eben immer 105% zahlen. Gilt auch für neue Altersstufen. MeinEy meinte auch das ignorieren zu können… bis ich ihn nach 2 schriftlichen Aufforderungen den Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt habe. Klingt dramatisch, ist aber eigentlich das günstigere für ihn gewesen. VG D
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