Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange kann man Unterhalt rückwirkend fordern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie lange kann man Unterhalt rückwirkend fordern?

HauptstadtBaby

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Guten Tag Frau Bader, ich habe für meine Tochter (geb. 09/2011) eine Beistandschaft beim zuständigen Jugendamt. Leider hat sich die alte Bearbeiterin nicht richtig gekümmert. Der Kindesvater (Trennung hochschwanger wegen Gewalt) ist bei der Bundeswehr. Dem Jugendamt war auch bewusst, dass er 2012 einen Auslandseinsatz für 6 Monate hatte. Zum 2. Geburtstag habe ich das Gehalt prüfen lassen. Mir wurde mitteilt, am Unterhalt ändert sich nichts. Zum 4. Geburtstag wollte ich wieder prüfen lassen. Die neue Bearbeiterin kümmert sich nun endlich. Er gibt keine Auskunft. Er hat wohl auch vor 2 Jahren keine Auskunft erteilt und mir wurde dann einfach geschrieben, es ändert sich nichts. Nun hab ich erfahren, dass das Einkommen vom Auslandseinsatz hätte mit angerechnet werden müssen. Dem Jugendamt war das wohl egal. Die Mitarbeiterin sagt nun aber, sie kann Klage einreichen, aber nur das Geld rückwirkend bis zur letzten Gehaltsprüfung einfordern. Wie kann das sein? Er hat mutwillig alles verschwiegen. Und auch jetzt auf Ihren Brief nicht reagiert, dass er eine letzte Chance hat, bevor sie Klage einreicht auf höheren Unterhalt an September 2015. Er hat doch eindeutig was zu verheimlichen. Habe ich noch eine Chance, den Unterhalt seit 2012 einzufordern, den er mutwillig verschwiegen hat und das Jugendamt das eigentlich wusste? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.


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