jeromes_mama1
Liebe Frau Bader, mein Sohn ist fast 12 Jahre alt und ich erhalte erst seit Januar 2017 den Mindesunterhalt. Die Jahre davor war es immer weniger aufgrund eines Mangelfalls. Teilweise musste Unterhaltsvorschuss bezogen werden. Der Kindsvater verdient nun mehr Gehalt, allerdings beantragte er nun die Anrechnung v Fahrtkosten ( Arbeit ) so dass das Jugendamt keine Erhöhung des Unterhalts festlegen konnte. Jetzt allerdings hat man ihm wohl gesagt, er könne rückwirkend von mir Unterhaltszahlungen zurück verlangen, da er die Jahre davor keine Fahrtkosten geltend gemacht hatte. Ich halte das für einen Scherz, oder? Das ist sein Versäumnis und wie gesagt, ich bekam fast 12 Jahre nicht mal den Mindestsatz! Zudem hat er im letzten Jahr Monate zu wenig gezahlt und schuldet mir ( vom Jugendamt bestätigt ) knappe 400 Euro. Für Ihre Antwort danke ich im Voraus! Viele liebe Grüße
Hallo, Nein, kann er nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, ein Scherz. Rechtlich zählt Zuviel gezahlter Unterhalt als verbraucht. Sein Problem. Wieso rechnet das Jugendamt immer neu, haben sie keinen Titel erwirkt ?
jeromes_mama1
Hallo, er bekam 2 mal eine Lohnerhöhung und hat die unterlagen hierzu eingereicht, daraufhin wurde neu berechnet.
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