Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rückwirkend Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: rückwirkend Elterngeld

samaya10

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Ich bin deutsche Staatsbürgerin und war während der Geburt meiner Zwillinge im November 2023 vorübergehend in Australien, bin jedoch in Deutschland steuerpflichtig und hatte meinen festen Wohnsitz in München. (Mutterschaftsgeld erhalten etc.)  Wir sind im Mai 2024 nach Deutschland zurückgekehrt (nachdem die Kinder deutsche Pässe bekommen haben und diese sind nötig um einreisen zu dürfen nach deutschland) und haben die Kinder dann hier angemeldet. Elterngeld habe ich Ende Januar 2024 beantragt, die Bewilligung für die Zahlung erfolgte jedoch erst ab Juni 2024. (Und nicht mal ab Mai obwohl wir da schon da waren) Bring es was wenn ich Einspruch einlege und rückwirkend Elterngeld fordere? Wie sieht es hier rechtlich aus? Habe ich recht darauf?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, waren Sie denn zu Beginn des Lebensmonats im Mai hier schon angemeldet bzw. haben eine Wohnung gehabt, die nicht untervermietet oder Ähnliches war? Liebe Grüße NB


Tini_79

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Steht denn im Bescheid keine Begründung dazu, dass der beantragte Zeitraum nicht gewährt wurde? Sonst würde ich erstmal formlos nachfragen.


KielSprotte

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Wie lautet denn die Begründung im Bescheid? Ist jetzt nur eine Vermutung, aber ich denke, EG gibt es nur für Kinder die hier gemeldet sind und dann für Lebensmonate. 


luvi

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Hallo,  Seit wann sind die Kinder hier gemeldet? Mai oder Juni?  LG luvi 


Dojii

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Fester Wohnsitz heißt eine tatsächliche, jederzeit bezugsfertige Wohnung, in die du auch ungeplant von heute auf morgen früher hättest zurückkehren können? Denn nur dann besteht auch bei Aufenthalt im Ausland ein Anspruch auf Elterngeld.  Nur eine Meldeadresse oder ein Zimmer bei den Eltern etc. reichen hierfür nicht aus. Auch wenn ihr bspw. eure Wohnung für den Auslandsaufenthalt untervermietet habt, entfällt der Anspruch auf Elterngeld.  Der Bezugs von Mutterschaftsgeld reicht nicht als Begründung. 


Cpt_Elli

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Oder es handelt sich um eine Entsendung mit folgenden Kriterien, dann muss man keinen Wohnsitz nachweisen: "Arbeitnehmer in Deutschland mit Wohnsitz im Ausland haben Anspruch auf Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen: Der Beschäftigte begibt sich auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers ins Ausland. Er übt im Ausland eine Beschäftigung für den inländischen Arbeitgeber aus. Der Zeitraum der Beschäftigung im Ausland ist begrenzt, die Rückkehr nach Deutschland und die Weiterbeschäftigung beim inländischen Arbeitgeber stehen von vornherein fest. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt richtet sich gegen den inländischen Arbeitgeber. Es besteht vollumfänglich Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung nach § 4 Sozialgesetzbuch Viertes Buch.  Anspruch auf Elterngeld besteht auch für den Ehegatten oder den Lebenspartner einer entsandten Person. Bei einer Entsendung in Staaten außerhalb der EU ist die Vorlage des Entsendungsvertrages erforderlich."  Quelle: https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/fragen2015/anspruchsvoraussetzungen.php


samaya10

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Die Wohnung war nicht untervermietet. Sind sofort wieder eingezogen. Ich war nie abgemeldet aus Deutschland und bis dato steuerpflichtig. Die Elterngeldstelle argumentiert, dass sie erst ab Juni zahlen wegen der Anmeldung der Kinder aber ignoriert dass ich nach wie vor eine Wohnung und Anmeldung und steuerpflichtig bin. Wir haben die Kinder 23.05 angemeldet und meinten nicht mal für Mai gibst rückwirkend, da erst Ende Mai die Anmeldung statt fand. Gibt es da eine Möglichkeit rückwirkend mit Einspruch Zahlung zu bekommen?


samaya10

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Die Wohnung war nicht untervermietet. Sind sofort wieder eingezogen. Ich war nie abgemeldet aus Deutschland und bis dato steuerpflichtig. Die Elterngeldstelle argumentiert, dass sie erst ab Juni zahlen wegen der Anmeldung der Kinder aber ignoriert dass ich nach wie vor eine Wohnung und Anmeldung und steuerpflichtig bin. Wir haben die Kinder 23.05 angemeldet und meinten nicht mal für Mai gibst rückwirkend, da erst Ende Mai die Anmeldung statt fand. Gibt es da eine Möglichkeit rückwirkend mit Einspruch Zahlung zu bekommen?


samaya10

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Seit 23.05. aber die Elterngeldstelle meinte weil es Ende Mai war, gibt's auch kein Geld für Mai!


Dojii

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Hier würde ich Widerspruch einlegen und begründen, dass du im Ausland mit dem Kind zusammengelebt hast und eure Wohnung in Deutschland jederzeit ready war, falls ihr ungeplant zurückkommen solltet. Dass dein Kind in Deutschland nicht gemeldet war, spielt hier keine Rolle.  Schau auch mal in die Richtlinien zum Elterngeldgesetz, unter Punkt 1.1.1.1.1. Da steht folgendes: "Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet."  


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