Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich Elterngeld rückwirkend zurückzahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss ich Elterngeld rückwirkend zurückzahlen?

Buddy

Hallo Frau Bader, ich arbeite seit einigen Monaten in der Elternzeit als Krankenschwester zu 75%, also ca. 28,8 Stunden. Da das Elterngeld zuletzt Mitte Juli gezahlt wurde, arbeite ich seit Mitte Juli wieder 100% also 38,5 Stunden (als Krankenschwester). Jetzt habe ich einen Brief bekommen, dass die Behörde wissen will, wie viel ich während der Elternzeit verdient habe. Was ich nicht wusste ist, dass das Geld immer für den kommenden Monat gezahlt wird und nicht rückwirkend für den vergangenen Monat. Ich habe also nun neben den "normalen" Monaten mit 75% Arbeit einen Monat, wo ich 100% arbeiten gegangen bin trotz Elterngeldbezug. Ich wusste nicht, dass der Bezugszeitraum noch nicht vorüber ist und habe nun Angst, dass ich das Elterngeld rückwirkend für den ganzen Bezugszeitraum zurückzahlen muss. Können Sie mir die Rechtslage erklären? Muss ich ggf. nur das Geld für den einen Monat zurückzahlen? Alles andere würde uns finanziell das Genick brechen. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

Hattest du Basis Elterngeld oder Elterngeld plus? Im Bezugszeitraum von Elterngeld wird jedes Einkommen angerechnet. Bei EG plus weniger. Der Anspruch auf entfällt bei mehr als 30 h/Woche


cube

Bist du immer noch in Elternzeit, aber ohne Bezug von Elterngeld oder hast du die Elternzeit nun beendet und gehst im Rahmen deines normalen Vertrages wieder 100% arbeiten? Hast du nun also einen Monat lang doppelt Geld bekommen? Also EG plus Gehalt 75%? Wenn ja, dann wirst du anteilig das EG für diesen 1 Monat zurück zahlen müssen. Oder eben für die evt. mehreren Monate, die du EG bezogen hast, ohne das ein TZ-Gehalt angerechnet wurde. Wenn du aber innerhalb der EZ bereits 100% arbeiten gehst, ist die EZ automatisch beendet. Und falls du sowohl 100% Gehalt als auch EG bekommen hast, wirst du das EG auch für diesen Zeitraum zurück zahlen müssen.


Buddy

Ich hatte Elterngeld plus. Die Frage die mich beschäftigt ist nur, ob ich "nur" den einen Monat, den ich 100% gearbeitet habe zurückzahlen muss oder das ganze Elterngeld rückwirkend für den gesamten Bezugszeitraum (das wären eineinhalb Jahre, hatte kurzeitig das "normale" Elterngeld, habe dann im Mai 2018 aber aufs Elterngeld Plus umgestellt).


Buddy

Hallo Cube, vielen Dank für Deine Info. Die Elternzeit ist inzwischen ganz regulär vorbei, das Elterngeld wird auch ganz regulär nicht mehr gezahlt. Die letzte reguläre Zahlung war Mitte Juli 2019 für den Zeitraum 19.07. - 18.08.2019 (unsere Tochter ist am 19.12.17 geboren). Ich dachte, dass das Geld rückwirkend für den jeweiligen Monat gezahlt wird und nicht im Voraus, wie eben beim Gehalt auch. Deswegen gehe ich seit 19.07.2019 statt 75% + Elterngeldbezug wieder 100% arbeiten. Ich habe also unwissend in einem Monat Elterngeld bekommen (die dachten, ich arbeite noch 75%) + für einen Monat 100% Gehalt. Wenn ich die eine Rate Elterngeld zurückzahlen muss, ist das ja gerechtfertigt und völlig okay. Ich habe nur Angst, dass ich das gesamte Elterngeld für den Bewilligungszeitraum zurückzahlen muss. Das wäre ja dann das Geld von eineinhalb Jahren. Und das nur, weil ich den Bescheid nicht genau gelesen hatte bzw. nicht wusste, dass ich von 19.07. - 18.08. noch Elterngeld beziehe. Letztendlich hat die anderen Monate ja alles gepasst, nur der letzte Monat hat sich mit vollem Gehalt und Elterngeld überschnitten. Das macht mir jetzt echt Angst, sollten wir alles komplett zurückzahlen müssen. Gruß


Mitglied inaktiv

Dein ganzes Elterngeld musst du ganz sicher nicht zurück zahlen. In den Monaten mit den 75% wird es angerechnet aber entfällt nicht Komplett. Der Monat ab 19.07 wird ganz sicher zurück gefordert. Du hast mehr als 30h die Woche gearbeitet.


QueenMum

Hattest du denn angegeben das du zu 75% arbeitest ? und hast du die stunden auf den Lebensmonat gerechnet, also nicht Kalendermonat, da kommt bei manchem mehr raus wie die 120 Std. monatlich. Die Abrechnungen dürfen Sie fordern, damit man nicht doppelt kassiert.


Buddy

Hallo, ja, die 75% hatte ich angegeben, daher habe ich nur anteilig Elterngeld bekommen. Nur die 100% im letzten Monat habe ich dummerweise nicht angegeben.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich möchte mich erkundigen, um meinen Bruder und Nichte zu unterstützen. Seit über einem Jahr lebt er in Scheidung und mithilfe von Mediatoren und Anwälten wurde mit Blick auf meine junge Nichte entschieden, dass sie ein Wechselmodell führen wollen. Meine Nichte geht zur Kita, ist etwas drei Stunden bei meinem Bruder und ...

Hallo ich bin ab Oktober wieder berufstätig aus der Elternzeit wisst ihr ob ich die inflationsprämie rückwirkend bekomme ?

Sehr geehrte Frau Bader, Mich würde aktuell interessieren ob ich rückwirkend vom Ex Partner noch meinen Anteil vom Kindergeld einklagen könnte. Wir hatten damals ein Wechselmodell zu gleichen Anteilen. Und mein Ex Partner hat sich damals verweigert mir mein Anteil auszuzahlen ... kann ich mir sowas Jahre später noch einklagen? Danke schon m ...

Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat Se ...

Sehr geehrte Frau Bader, bin seid 2 Wochen in Elternzeit.Wusste leider vorab nicht das man auch ins Still-Beschäftigungsverbot gehen kann. In meinem Berufsfeld kann ich das eigentlich beantragen. Kann ich das noch alles rückwirkend ändern? LG

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Tierärztin in einer Fahrpraxis für Pferde und habe eine 6monatige Tochter. Nach dem Mutterschutz bin ich in die Elternzeit gegangen. Leider habe ich erst jetzt davon erfahren, dass Tierärzte aufgrund des Berufsbildes ein Still-BV erhalten können. Die Anforderungen an §12 MuSchuG erfülle ich. Hätte ich von der Mög ...

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und war während der Geburt meiner Zwillinge im November 2023 vorübergehend in Australien, bin jedoch in Deutschland steuerpflichtig und hatte meinen festen Wohnsitz in München. (Mutterschaftsgeld erhalten etc.)  Wir sind im Mai 2024 nach Deutschland zurückgekehrt (nachdem die Kinder deutsche Pässe bekommen haben ...

Guten Tag,    mein Ex Mann fordert von mir rückwirkend Unterhalt. Ich bin immer noch vom Mindesrbetrag der alten Düsseldorfer Tabelle ausgegangen, das sind €377 gewesen . Seit 1.1.24 hat sich der Betrag erhöht. Tatsächlich wusste ich das nicht und mein Ex Mann auch nicht.   Jetzt habe ich einen Anwaltsbrief bekommen mit einer Forderung f ...

Neben dem Unterhalt den die Anwältin rückwirkend für 7 Monate fordert, hat sie auch eine Liste mit Kosten übersandt , ohne Rechnungen und ohne das ich vorher davon wusste das es die Kosten gibt. Mein Ex Mann hatte mich hierzu nie informiert.   Die Kosten sind teilweise schon 6-12 Monate alt und es wurde nur eine Liste erstellt.    Es hande ...

Liebe Frau Bader, ich leite die Frage meiner Schwester weiter... Kind lebt bei ihr, Vater hat nun gerichtlich durchsetzen können, dass die Jugendamtsurkunde (Titel Unterhalt) rückwirkend für 2,5 Jahre geändert wird ( er muss weniger Unterhalt zahlen aufgrund von reduzierten Einkommen). Abgesehen davon, dass sie verblüfft ist, das die Urkunde ...