Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin Tierärztin in einer Fahrpraxis für Pferde und habe eine 6monatige Tochter. Nach dem Mutterschutz bin ich in die Elternzeit gegangen.
Leider habe ich erst jetzt davon erfahren, dass Tierärzte aufgrund des Berufsbildes ein Still-BV erhalten können. Die Anforderungen an §12 MuSchuG erfülle ich.
Hätte ich von der Möglichkeit des Still-BV gewusst,hätte ich natürlich keine Elternzeit beantragt, sondern die Arbeitsbereitschaft angezeigt und wäre ins Still-BV versetzt worden. Mein Arbeitgeber hätte aufgrund des Umlageverahrens U2 ja keine Nachteile gehabt, mein Gehalt weiter zu zahlen. Der finanzielle Unterschied zwischen dem jetzigen Elterngeld und der Lohnfortzahlung im Still-BV ist enorm.
Gibt es aufgrund meiner Situation rechtliche Gestaltungsspielräume, dass ich
a) rückwirkend die Elternzeit aufhebe und somit rückwirkend in das Still-BV gehe? (Das Einverständnis des Arbeitgebers setze ich dabei voraus) - Bereits gezahltes Elterngeld könnte zurückgezahlt werden und entsprechend in Zukunft neu beantragt werden.
B) die Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers jetzt vorzeitig zu beenden und dann direkt ins Still-BV wechseln?
Ich möchte ungern Ansprüche verlieren, frage mich nur, ob ich mich hier aufgrund der Besonderheiten beim Berufsbild Tierarzt im rechtlich einwandfreien Rahmen bewegen würde oder ich einfach Pech habe zu spät von der Möglichkeit erfahren zu haben.
Danke für Ihre Einschätzung. Sollten Sie noch andere Wege sehen, lassen Sie mich diese gerne wissen.
Liebe Grüße
Christine S.
von
tine_1107
am 17.01.2024, 21:58
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit noch rückwirkend zurückziehen und ins Still-BV wechseln
Hallo,
nein, das ist nicht möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2024
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit noch rückwirkend zurückziehen und ins Still-BV wechseln
Rückwirkend geht nicht. Was glaubst du was die KK dazu sagt, bei der dein AG die EZ eingereicht hat, wenn der damit um die Ecke kommt, er hätte ferne für die Monate sein Geld wieder? Den die zahlen das BV.
Geht wenn also nur für die Zukunft, dein AG muss dem zustimmen und du musst über die geplanten Arbeitszeiten eine gesicherte Kinderbetreuung nachweisen. Dein AG kann täglich deine Anwesenheit einfordern, für Ersatztätigkeiten. Stillen muss gegebenenfalls nachgewiesen werden per Attest.
von
Neverland
am 17.01.2024, 22:33
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit noch rückwirkend zurückziehen und ins Still-BV wechseln
Die Frage ist aber auch, ob die KK eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit für die Zukunft (mit Zustimmung des Arbeitgebers) überhaupt akzeptiert oder darauf besteht, dass die angemeldete Elternzeit erst voll genutzt werden muss (also das gleiche Prinzip wie bei einem "normalen" BV in der laufenden Elternzeit).
von
Dojii
am 18.01.2024, 07:46
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit noch rückwirkend zurückziehen und ins Still-BV wechseln
Still-BV wäre nur richtig, wenn du wirklich arbeiten wölltest und du von heute auf morgen arbeiten kannst. Dein AG muss dich umsetzen sobald er kann.
Du möchtest daheim dein Kind betreuen - völlig nachvollziehbar- und dann ist das Richtige die Elternzeit. Auch wenn Still-BV lukrativer klingt. Etwas stehlen ist auch günstiger als an der Kasse bezahlen und trotzdem machst du es vermutlich/ hoffentlich nicht ;-)
Deine Unwissenheit hat dich vor einem Betrugsversuch bewahrt. ;-)
von
Succero
am 18.01.2024, 12:25