Rückwirkend mit dem Partner zusammen Elternzeit nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückwirkend mit dem Partner zusammen Elternzeit nehmen?

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe meine Elternzeit vom 0. bis 8. LM meiner Tochter genommen & ab 9. bis 14. LM nimmt nun mein Freund (& Vater meiner Tochter) Elternzeit da ich meine Ausbildung wieder aufgenommen habe. Ich habe, als ich meinen Antrag stellte, erfahren, dass ich, wenn ich mit der Ausbildung weiter mache, 300,-€ Elterngeld bekommen würde. Das habe ich aber so nicht beantragt & würde dies jetzt gerne (rückwirkend) tun. Ginge das??? Mein freund hat seinen Antrag noch nicht gestellt, da er auf seinen Steuerbescheid 2013 wartet. Können wir das dort gleich mit beantragen?? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich neben dem Ausbildungsgehalt 300,-€ Elterngeld & mein Freund sein reguläres Elterngeld bekommt??? Vielen Dank im Voraus!

von Nikki81 am 14.11.2014, 22:24



Antwort auf: Rückwirkend mit dem Partner zusammen Elternzeit nehmen?

Hallo, das geht u ist eine rechnerische Frage. Sie haben insgesamt 14 Mo., die Sie frei verteilen können (bis auf die MG-Monate). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2014



Antwort auf: Rückwirkend mit dem Partner zusammen Elternzeit nehmen?

Hallo, man kann Elterngeld für 3 Monate rückwirkend beantragen. Ihr müsst allerdings beachten, dass Ihr beide zusammen insgesamt 14 Elterngeldmonate zur Verfügung habt. Wahrscheinlich ist es für Euch finanziell besser, wenn Dein Partner Elterngeld bekommt. Luvi

von luvi am 14.11.2014, 22:28



Antwort auf: Rückwirkend mit dem Partner zusammen Elternzeit nehmen?

Ihr habt nur 14 Monate ElternGELD zusammen. Sprich, diese 14 Monate könnt ihr nacheinander nehmen, oder paralell. Oder eben auch eien Mischung daraus. Dabei wird jedem von euch dann entsprechend der Monat Elterngeld berechnet, heißt wenn ihr paralell nehmt, dann sind das 2 Monate welche abgezogen werden. Oder in eurem Falle: 0-8 LM Du sind 8 Monate Elterngeld weg. blieben noch 6 Monate. Wenn ihr da beide Elterngeld gleichzeitig haben wollt, ist euer Anspruch nach 3 Monaten verbraucht. nimmt nur einer von euch ElternGELD in Anspruch, dann sind es 6 Monate. ElternZEIT dagegen ist etwas anders. Für die gibt es kein Geld. Die könnt ihr beide UNABHÄNGIG von einander bis zu 3 Jahre nehmen bzw genauer gesagt, bis zum 3ten Lebensjahr, wobei im Ausnahmefall bis zu 12 Monate bis zur Einschulung von den gesmten 3 Jahren aufgespart werden können.

Mitglied inaktiv - 15.11.2014, 08:37



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