Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung rückwirkend gezahlter Urlaubsabgeltung während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrechnung rückwirkend gezahlter Urlaubsabgeltung während der Elternzeit

Hatschi-Blümchen

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Hallo, ich habe im Mai 2015 entbunden. Mein Arbeitgeber versäumte mir den Resturlaub im März (vor dem Mutterschutz) auszuzahlen. Hat dies nun rückwirkend für März nachgeholt. Wird mir der ausgezahlte Urlaub trotzdem auf das Elterngeld angerechnet? Den Urlaub nach der Elternzeit zu nehmen ist definitiv keine Option.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ds kommt darauf an, wie er es deklsriert. Einmalzahlungenwerden nicjht berücksichtigt (Urlaubsgeld), Lohn ja. Liebe Grüße NB


desireekk

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Auch wenn es für DICH keine Option ist: Das ist dem Gesetzgeber egal. Urlaub darf nicht während eines andauernden Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt werden. Auch nicht während eines ruhenden. Gruss Désirée


Hatschi-Blümchen

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Es ist keine Option, weil der Arbeitsplatz von heute auf morgen nicht mehr existiert. Das AV ist seit 30.09.15 beendet. Gruss Blümchen


Lina_100

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Hallo, wieso wurde das AV in der Elternzeit beendet? Existiert der Arbeitgeber nicht mehr? LG Lina


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