Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubstage während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubstage während der Elternzeit

Arzuyldz

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Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigstens in der Zeit von Mai bis August Urlaub bekomme. Allerdings ist mir eingefallen, dass doch eigentlich auch die Urlaubstage sich während der gesamten Elternzeit ansammeln. Ist das richtig? Ich würde es nämlich dann auch so meiner Chefin mitteilen, damit ich sonst eventuell nach Absprache wenn es möglich sein sollte, von Mai bis August Urlaub nehme ? Jede Lösung würde uns hierbei weiterbringen und meine Chefin ist so nett, dass sie da auch vieles akzeptiert.  Ich habe nämlich berechnet was meine Urlaubstage angehen: klingt zwar erschreckend aber in den 3 Jahren meiner Elternzeit haben sich dann 84 Urlaubstage angesammelt, da ich 28 Urlaubstage im Jahr habe laut meinem Vertrag.  Ist das richtig, dass ich die Urlaubstage sofern es betrieblich passt innerhalb 15 Monaten nach Beendigung der Elternzeit nutzen kann?    liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 17 BEEG: Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Das geht auch noch nachträglich und ist nach meiner Meinung nach auch richtig, denn der Vertrag hat ja geruht. Ansonsten bleibt unbezahlter Urlaub, der ist aber schlecht für den Rentenverlauf. Liebe Grüße NB


Kolkrabe

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Für jeden vollen Monat in Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaub um 1/12 kürzen. Das wird auch der Steuerberater wissen. Diese Regelung macht ja auch Sinn, in der Elternzeit "braucht" man keinen Erholungsurlaub. 


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