Krümel04
Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden. Sie besucht aktuell die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter ) ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat? Und warum bin ich trotz alle dem Unterhaltspflichtig ihr gegenüber? Vielen lieben Dank im voraus
Hallo, da hat er Unrecht, wenn der Vater vom Baby nicht lesitungsfähig ist. Ich habe Ihnen aus einem Kommentar mal eine sehr gute Entscheidung des OLG Köln herausgesucht. https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kind-bekommt-kind-wer-zahlt-unterhalt_220_219780.html Liebe Grüße NB
Kaiserschmarrn
Der Vater des Kindes (deines Enkels) ist gegenüber Kind und Mutter unterhaltspflichtig.
Krümel04
Ja darum geht es mir nicht, sondern um Unterhalt des Vaters von meiner Tochter . Ich habe ja trotz alle dem weiter laufende Kosten in den nächsten 3 Jahren, da sie ja eine Ausbildung nach der Schule beginnt.
Sternenschnuppe
Sie ist jetzt in der Schule eingeschrieben und danach macht sie eine Ausbildung? Dann muss er weiterhin für sie zahlen. Der Vater des Kindes ist für dieses zu Unterhalt verpflichtet.
Cpt_Elli
Der Begriff "Elternzeit" ist hier grundsätzlich falsch, weil deine Tochter keinen AG hat. Dass sie Mutter geworden ist, ist bei der Unterhaltspflicht unerheblich, für das Enkelkind ist nicht dein Ex-Mann finanziell verantwortlich, sondern die Eltern. Dafür gibt es auch als Schülerin Elterngeld (bis zu 14 Monate) und Kindergeld für das Kind. Dazu bekommst du ja weiterhin Kindergeld für deine Tochter. Wenn du das an sie weiterleitest, geht es vom Unterhaltsanspruch ab. Sollte deine Tochter bei dir wohnen und ggf. sogar verpflegt werden, kannst du diese Sachleistungen ebenfalls abziehen, ebenso eine eventuelle spätere Ausbildungsvergütung. Ansonsten gilt: Bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung sind die Eltern gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig. Das Kind ist aber verpflichtet, diese Ausbildungen zielstrebig und so zügig wie möglich zu absolvieren. Mit 18 Jahren in der 10. Klasse zu hängen fällt kaum unter "zügig". Da hätte dein Ex-Mann ggf. einen Grund, weiteren Unterhalt zu verweigern. Er könnte auch die Erfolgsaussichten einer Ausbildung anzweifeln auf Grund der auffälligen schulischen Laufbahn kombiniert mit nun nötiger Kinderbetreuung. Hat sie denn überhaupt schon einen Ausbildungsplatz? Ist es klar, dass sie ihren Abschluss schafft?
Krümel04
Ja, der Ausbildungsplatz ist fest und geht ab August los. Der Vater meiner Tochter, nicht meines Enkels, weigert sich seid März den Unterhalt für seine Tochter zu bezahlen. Er sagt das nicht er sondern der Vater meines Enkels nun im vollen Umfang für beide die vollen Unterhaltszahlungen vornehmen muss. Da meiner Tochter jedoch die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat wurde mir zugetragen, dass der Vater meiner Tochter bis zum Ende der Ausbildung (in 3 Jahren) Unterhalt zu zahlen hat. Was kann ich nun dagegen machen (Unterhaltstitel liegt vor) Viele Grüße danke im Voraus
Cpt_Elli
Ist deine Tochter verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann hat dein Ex grundsätzlich recht. Aber: Wenn der Partner selbst nicht fähig ist, den Lebensunterhalt zu stemmen, dann kommen ohnehin wieder die Eltern ins Spiel.
Krümel04
Mir geht es nicht um den Unterhalt für meinen Enkel sonder für den Unterhalt von meiner Tochter von meinem Ex-mann.
Krümel04
Sie lebt mit meinem Enkel bei mir keine eingetrage Partnerschaft/Ehe. Dadurch das sie Schüler ist und dadurch kein eigenes Einkommen hat habe ich die erhöhten Kosten.
Romys-mama
Hey, Ich als Laie würde sagen, dass deiner Tochter der Unterhalt deines Ex-Mannes zusteht. Ich würde damit zu einem Anwalt gehen. Liebe Grüße
Ani123
Ihre Tochter ist volljährig geworden und damit sind sie beide ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Ihre Tochter kann zum Jugendamt gehen und sich beraten lassen wie sie den Unterhalt für sich bekommt. Das Jugendamt kann ihr dabei auch helfen und die Berechnung übernehmen. Dafür müssen beide Elternteile, Ex-Mann und sie als KM, Unterlagen einreichen woraus die Einnahmen hervorgehen. Aufgrundlage dessen wird der Unterhalt berechnet. Es kann somit sein, dass ein Elternteil mehr zahlen muss als der andere, weil dessen Einnahmen höher sind. Den Unterhalt erhält ihre Tochter und sie muss den einfordern. Das Kindergeld erhalten zurzeit noch sie. Ihre Tochter könnte fordern, dass sie es an ihr abgeben. Mit der Volljährigkeit kann sie die bei der Kindergeldstelle auch fordern, dass das Geld zu ihr überwiesen wird. Ihre Tochter steht Kindergeld für sich + für das Kind zu, Unterhalt für sich von ihren Eltern + vom KV für das Kind und sich, sowie EG. Sie können mit ihrer Tochter besprechen, dass sie z. B. Kostgeld bezahlen muss und zusätzlich auch was für die Betreuung ihres Kindes. Wer betreut zurzeit das Kind? Wenn sie, mussten sie dafür ihre Arbeit unterbrechen? Wenn ja, sie können Großeltern-EZ nehmen. Erkundigen sie sich beim Jugendamt, ob ihnen Geld zusteht für die Betreuung zusteht.
Krümel04
Hallo, also wenn Sie mit der Ausbildung startet gehe ich bis April in Elternzeit , leider unentgeltlich. Ab April geht mein Enkel in die Kinderkrippe sodas ich dann meine Arbeit wieder aufnehmen kann. Das habe ich mit meinem Arbeitgeber bereits abgesprochen. Leider wird dies Finanziell gesehen sehr hart für mich, da ich ja noch einen 14. jährigen Sohn habe. ( für diesen zahlt er den mindest Unterhalt) Im Moment bekommt sie das Elterngeld, Kindergeld und etwas Unterhalt für das Baby. Da der Vater meines Enkel gerade so über die Runden kommt beteiligt er sich bei der Betreuung, was berufsbedingt nicht so einfach ist. Was ist Großeltern- EZ???
Cpt_Elli
Dass dein Ex-Mann weiter unterhaltspflichtig ist, wurde ja bereits geklärt. Mir war nicht klar, dass du selbst beruflich aussetzen wirst. Großeltern-EZ kommt aber nicht in Frage, da deine Tochter über 18 Jahre alt ist und die Ausbildung auch erst nach Erreichen ihrer Volljährigkeit beginnen wird, s. hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/koennen-grosseltern-oder-andere-verwandte-elternzeit-nehmen--124848
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