Satinela
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der Mitarbeiterin beträgt ab Datum XY befristet während der Elternzeit bis zum Datum XY 10% einer vollbeschäftigten Stelle." Anbei habe ich noch einen sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungsbogen zum Minijob erhalten - warum braucht der Arbeitgeber diesen? Ich bin während der Elternzeit genauso sozial und krankenversichert wie vor der Elternzeit? Ruht nun mein alter Arbeitsvertrag? Lebt dieser nach der Elternzeit automatisch wieder auf? Schon mal einen herzlichen Dank im Voraus! Grüße Satinela
KielSprotte
Den Beurteilungsbogen benötigt der AG von jedem Minijobber - jährlich aktuell!
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