Jackyvince
Hallo ich bin ab Oktober wieder berufstätig aus der Elternzeit wisst ihr ob ich die inflationsprämie rückwirkend bekomme ?
Hallo, das ist eine freiwillige Zahung des AG. Da während der EZ die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen haben Sie in der EZ keinen Anspruch. Ob Sie sie danach bekommen hängt von den Voraussetzuneg des AG ab. Auf jeden Fall erhalten Sie die Prämie, wenn alle AN, die aus der EZ kommen, die Prämie bekommen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Der Anspruch auf die Inflationsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch, d.h. auf deine Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Es kommt darauf an, was die Grundlage für die Zahlung der Inflationsprämie ist in dem Betrieb, wo du arbeitest, und was dort geregelt ist. Gibt es zur Inflationsprämie z.B. einen Tarifvertrag, eine Dients-/Betriebsvereinbarung,...?
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