Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit aussetzen rückwirkend möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit aussetzen rückwirkend möglich?

Krümel006

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Hallo Frau Bader! Ich habe für mein erstes Kind Elternzeit bis zum 3. Geburtstag im Juni 2014 beantragt. Seit September 2012 habe ich bei meinem Arbeitgeber auf 450 €-Basis wieder gearbeitet, 10 Stunden die Woche. Nun kommt im Februar mein 2. Kind. In diesem Forum habe ich gelesen, dass man die Elternzeit für das 1. Kind aussetzen kann. Wofür ist das wichtig, außer dass ich die Zeit hinten anhängen könnte? Geht das auch noch rückwirkend (ich bin seit Anfang Januar im Mutterschutz)? Und auf welcher Grundlage soll das Mutterschaftsgeld berechnet werden, ausgehend von meiner Vollzeittätigkeit vor dem 1. Kind oder ausgehend von der Zeit zwischen September 2012 und jetzt? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, auch wenn die Frage so oder ähnlich wohl schon x-fach gestellt wurde. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit Zustimmung des AG kann man pro Kind 12 Mo bis zum 8 Lj aufheben. Den Antrag kann man noch stellen, wenn es soweit ist. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Das Mutterschafsgeld wird jetzt nach deinem 10-Std-Job berechnet. Würdest du morgen die Elternzeit unterbrechen, hättest du ein Anrecht auf das volle Mutterschaftsgeld! Und Anrecht auf den vollen Urlaub! Rückwirkend geht das nicht, daher solltest du so schnell wie möglich reagieren! Gruß Sabine


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