Elternzeit aussetzen rückwirkend möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit aussetzen rückwirkend möglich?

Hallo Frau Bader! Ich habe für mein erstes Kind Elternzeit bis zum 3. Geburtstag im Juni 2014 beantragt. Seit September 2012 habe ich bei meinem Arbeitgeber auf 450 €-Basis wieder gearbeitet, 10 Stunden die Woche. Nun kommt im Februar mein 2. Kind. In diesem Forum habe ich gelesen, dass man die Elternzeit für das 1. Kind aussetzen kann. Wofür ist das wichtig, außer dass ich die Zeit hinten anhängen könnte? Geht das auch noch rückwirkend (ich bin seit Anfang Januar im Mutterschutz)? Und auf welcher Grundlage soll das Mutterschaftsgeld berechnet werden, ausgehend von meiner Vollzeittätigkeit vor dem 1. Kind oder ausgehend von der Zeit zwischen September 2012 und jetzt? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, auch wenn die Frage so oder ähnlich wohl schon x-fach gestellt wurde. Viele Grüße

von Krümel006 am 13.01.2014, 20:27



Antwort auf: Elternzeit aussetzen rückwirkend möglich?

Hallo, mit Zustimmung des AG kann man pro Kind 12 Mo bis zum 8 Lj aufheben. Den Antrag kann man noch stellen, wenn es soweit ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2014



Antwort auf: Elternzeit aussetzen rückwirkend möglich?

Das Mutterschafsgeld wird jetzt nach deinem 10-Std-Job berechnet. Würdest du morgen die Elternzeit unterbrechen, hättest du ein Anrecht auf das volle Mutterschaftsgeld! Und Anrecht auf den vollen Urlaub! Rückwirkend geht das nicht, daher solltest du so schnell wie möglich reagieren! Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.01.2014, 00:11



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