Sehr geehrte Frau Bader,
bin seid 2 Wochen in Elternzeit.Wusste leider vorab nicht das man auch ins Still-Beschäftigungsverbot gehen kann. In meinem Berufsfeld kann ich das eigentlich beantragen.
Kann ich das noch alles rückwirkend ändern?
LG
von
Moni_1904
am 14.11.2023, 12:49
Antwort auf:
Kann ich rückwirkend in den Still-Beschäftigungsverbot gehen?
Hallo,
nein. Sie können die EZ auch nicht vorzeitig beenden, um in ein BV zu gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.11.2023
Antwort auf:
Kann ich rückwirkend in den Still-Beschäftigungsverbot gehen?
Nein.
Du hast deine Elternzeit angegeben, jetzt bist Du in EZ. Daran bist Du gebunden.
EZ geht vor BV, Krankschreibungen, etc.
VG
D
von
desireekk
am 14.11.2023, 13:50
Antwort auf:
Kann ich rückwirkend in den Still-Beschäftigungsverbot gehen?
Ein still BV kann man nur bekommen, wenn man eigentlich arbeiten will und durch die Gefährdung am Arbeitsplatz nicht arbeiten darf.
Du bist in Elternzeit und wolltest demnach dein Kind selbst betreuen
von
MamaausM2
am 14.11.2023, 14:42