Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich rückwirkend in den Still-Beschäftigungsverbot gehen?

Frage: Kann ich rückwirkend in den Still-Beschäftigungsverbot gehen?

Moni_1904

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Sehr geehrte Frau Bader, bin seid 2 Wochen in Elternzeit.Wusste leider vorab nicht das man auch ins Still-Beschäftigungsverbot gehen kann. In meinem Berufsfeld kann ich das eigentlich beantragen. Kann ich das noch alles rückwirkend ändern? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Sie können die EZ auch nicht vorzeitig beenden, um in ein BV zu gehen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Nein. Du hast deine Elternzeit angegeben, jetzt bist Du in EZ. Daran bist Du gebunden. EZ geht vor BV, Krankschreibungen, etc. VG D


MamaausM2

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Ein still BV kann man nur bekommen, wenn man eigentlich arbeiten will und durch die Gefährdung am Arbeitsplatz nicht arbeiten darf. Du bist in Elternzeit und wolltest demnach dein Kind selbst betreuen


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