Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlung der Provision Rückwirkend - Beschäftigungsverbot - Zeitraum

Frage: Zahlung der Provision Rückwirkend - Beschäftigungsverbot - Zeitraum

Mone3988

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Liebe Frau Bader, ich bekomme meine Provision immer Rückwirkend und habe auf meine Frage noch keine Lösung gefunden. Ich bin seit dem 17.08.21 im Beschäftigungsverbot. Wie wird nun mein Gehalt errechnet? Normalerweise würde ich für Juli das Gehalt inkl. Provision im August erhalten. Aber dadurch, dass ich ja seit dem 17.08.21 im BV bin müsste doch für August die Tage ab dem 17.08.21 errechnet werden aus dem Durschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor beginn der Schwangerschaft? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Mone


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB


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