Mitglied inaktiv
Hallo, angenommen ich mache meinem AG den Vorschlag mir ein BV auszustellen, da er dadurch Geld sparen könnte (Zeitarbeit, zur Zeit ohne Projekt, liege also dem AG auf der Tasche, da unkündbar durch Mutterschutz) und angenommen er würde mitspielen, kann er das BV dann rückwirkend ausstellen und auch rückwirkend die U2 von der KK erhalten? Es ist nicht so, dass ich nicht arbeiten möchte, nur leider gibt es ohnehin nichts für mich zu tun und ich bin nicht bereit meinen Urlaub und die Überstunden für Versäumnisse des internen Vertriebs zu opfern. Ja ich weiß, dass es evtl. nicht einfach wird ein BV durchzusetzen und ja, ich kenne die rechtlichen Bestimmungen eines BV. Aber falls es zur Zeit ausschließlich Arbeit an Orten gäbe, die durch ein generelles BV wegen schädlicher Substanzen sowieso verboten wären, dann stünde einem BV ja rein formal nichts im Weg. Also stellt sich mir die Frage, ob ich den AG mit dem Hinweis auf eine rückwirkende Erstattung des Lohns wohl gesonnen stimmen kann. Würde sehr gerne nach der Elternzeit weiter dort arbeiten. Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ??????? Fragen mit strafrechtlich relevantem Hintergrund beantworte ich nicht NB
Sternenschnuppe
Nein, das ist genauso unmöglich wie sie rückwirkend krankschreiben zu lassen. Und kein Arzt wird seine Zulassung riskieren.
Mitglied inaktiv
Hallo Sternschnuppe, es geht nicht um das individuelle (ärztliche) BV. Mein AG hat durchaus die Möglichkeit ein generelles BV auszustellen. Ein Arzt spielt dabei also keine Rolle. Ich möchte lediglich wissen, ob mein AG die Umlage2 bei der KK auch rückwirkend erhält. MfG
Sternenschnuppe
Nein, denn genau wie der Arzt muss er das zeitgenau machen. Eine Freundin hatte es selbst durch. Sie war in einem kleinen privaten Pflegeheim tätig und war wochenlang krankgeschrieben. Als sie erfuhr dass es ein BV hätte geben können informierte sie sich. Finanziell hatte sie viel verloren durch das geringe Krankengeld. Ging nicht. Keine Chance.
Mitglied inaktiv
Ok, das verstehe ich. Schade eigentlich, dass viele Ärzte sich so vor dem individuellen BV scheuen, das hätte deiner Freundin und tausenden von anderen Schwangeren sicher genauso gut geholfen, wie eine AU. Dann muss ich meinem AG halt die zukünftige Einsparung schmackhaft machen. Danke für deine schnellen Antworten! MfG
Sternenschnuppe
Dein AG wird daran auch nichts ändern können. Es ist bei der Krankenkasse sofort einzureichen und geht nicht rückwirkend. Egal wer das ausstellt. Welchen Unterschied würde es für Dich machen ?
Mitglied inaktiv
Meine FA stellt mir kein BV aus, weil es keine Indikation dafür gibt. Mein AG ist recht unsozial was Schwangere im Betrieb bzw. junge Mütter angeht. Aus diesem Grund habe ich auf Arbeit noch nichts gesagt. Also kann ich es morgen sagen, den Mutterpass hinlegen und der AG kann es sofort melden und sich Schritte Richtung BV überlegen. Letzte Woche sah es noch nicht so aus, als würde es in absehbarer Zeit etwas sinnvolles für mich zu tun geben. Ich habe sogar die Befürchtung, dass man meine Entlassung diskutiert (was ja nicht passieren wird wegen dem Mutterschutz). Also falls die weiterhin nichts für mich zu tun haben, könnten sie bares Geld mit einer BV sparen. Es geht nicht um eine Unterscheidung.
Sternenschnuppe
Sorry, aber welchen Vorteil hat das ganze für Dich dann ? Kündigen können sie nicht. Und BV oder nicht, es ist das gleiche Geld für Dich.
Mitglied inaktiv
Na, es ist auch deshalb für Frauien so schwierig ein BV zu bekommen, denen es wirklich zusteht, weil es von vielen Frauen schmarotzerhaft ausgenutzt wird und wurde. Würde es nur die Frauen bekommen denen es wirklich zusteht, dann gäbe es das Problem auch nicht. Ich gehe inzwischen soweit udn sage, das hat weder der FA zu entscheiden noch der AG, sondern es müßte von einer seperaten Stelle individuell entschieden werden. Ansonsten, ich sag es mal so, auch in deinem falle sehe ich ein BV als nicht gegeben an. Dein Ag weiß ja noch nicht das du schwanger bist wenn ich das richtig verstanden habe. Er hat trotzdem keine Arbeit aktuell für dich, und das wo er schon eh nicht die Mutterschutzkriterien einhalten muß. Das Du dann das erst einmal Überstunden abbummeln mußt, ist normal und üblich. Und völlig unabhängig von der Schwangerschaft. Da dann die Gemeinschaft für zahlen zu lassen, halte ich mehr als daneben. Anders sieht es aus, wenn er keine Arbeit für dich hätte wegen des Mutterschutzes. Den nur dafür!!! ist nämlich ein BV da, nicht für die Unfähigkeit eines AG oder der wirtschaftlichen Lage.
Mitglied inaktiv
1. Niemand kann von mir verlangen meinen Urlaub und meine Gleitzeit zu opfern, weil gerade kein Projekt für mich da ist. 2. Mein AG findet es vielleicht ja ganz toll, dass er kein Geld für mich zahlen muss, obwohl ich ihm gerade keins einbringe und kündigt mir dann hoffentlich nach der Elternzeit nicht. 3. Ich muss dann nicht zwei Stunden am Tag pendeln, nur um dann in einem Büro zu sitzen, in dem ich außer im Internet surfen nichts weiter tun kann. Das sind nur die drei offensichtlichsten Vorteile eines BV.....hätte aber noch mehr, die eher privater Natur sind ;)
Mitglied inaktiv
Ich verstehe deine Argumentation, aber wenn es solche Möglichkeiten gibt, warum soll man sie dann nicht nutzen? Außerdem wollte ich nicht wissen wie wahrscheinlich es ist eine BV zu bekommen, sondern welche Möglichkeiten der AG bezüglich der U2 hat. Es ist durchaus legitim in meinem Fall, da viele Projekte bei uns in Chemiebuden oder auf Baustellen durchgeführt werden. Also falls der AG keinen anderen geeigneten Arbeitsplatz für mich findet, gilt das generelle BV. Steht so fast wörtlich im MuSchG. Meine Überstunden sind jetzt aufgebraucht. Als nächstes wäre der Urlaub dran. Und da widerspreche ich dir, es nicht normal und üblich, dass mein Chef mir vorschreibt, wann ich meinen Urlaub zu nehmen habe. Und genau darum mein Gedankengang Richtung BV. MfG
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich bekomme meine Provision immer Rückwirkend und habe auf meine Frage noch keine Lösung gefunden. Ich bin seit dem 17.08.21 im Beschäftigungsverbot. Wie wird nun mein Gehalt errechnet? Normalerweise würde ich für Juli das Gehalt inkl. Provision im August erhalten. Aber dadurch, dass ich ja seit dem 17.08.21 im BV bin müsste do ...
Sehr geehrte Frau Bader, bin seid 2 Wochen in Elternzeit.Wusste leider vorab nicht das man auch ins Still-Beschäftigungsverbot gehen kann. In meinem Berufsfeld kann ich das eigentlich beantragen. Kann ich das noch alles rückwirkend ändern? LG
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis