Krümel2025
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten, wenn beim Arzt bei bestimmten Tätigkeiten weiterhin Bedenken bestehen? Vielen lieben Dank im Voraus.
Hallo, ja, das ist möglich. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das kann jederzeit passieren. Wenn der Grund entfällt oder teilweise entfällt.
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