Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

IDV

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ein normales Gespräch nicht stattfinden kann. Was kann ich tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ohne beurteilen zu können, ob der FA das BV zu Recht ausgestellt hat: Sie müssen gar nichts tun. Problematisch wird es nur, wenn der Lohn nicht weiter gezahlt wird. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Wenn das BV deinen Arbeitsplatz betrifft, ist der FA die falsche Stelle für die Ausstellung eines BV. Vielleicht zweifelt dein AG das BV an und hat es deshalb an deine Krankenkasse zur Überprüfung weitergereicht.  


IDV

Beitrag melden

Ich bin Justizvollzugsbeamtin und privat versichert.  Mein Arbeitgeber bearbeitet es aktuell gar nicht. Die Dame die zuständig ist meinte ich hätte keine Lust arbeiten zu gehen. Bei der Mitteilung der Schwangerschaft war sie im Krankenstand. Ihre Vertreterin sagte, dass alles was benötigt wird für ein BV vorliegt und es von ihrer Seite kein Handlungsbedarf mehr bestehen. Die Dame fühlt sich jedesmal persönlich angegriffen und es ist unmöglich mir ihr ein normales Gespräch zu führen, dass man jedes Gespräch nur noch im Beisein von unserem Personalrat führen muss. Ich wollte nur wissen, ob auf mich irgendetwas zukommen kann oder ob ich einfach in Ruhe abwarten kann.


WonderWoman

Beitrag melden

bekommst du denn dein gehalt? wenn ja, schadet der ag ja nur sich selber denn er würde das geld ja über die umlage zurückbekommen wenn er das korrekt meldet. wenn nein würde ich das gewerbeaufsichtsamt einschalten.


IDV

Beitrag melden

Ja, mein Gehalt bekomme ich normal weiter gezahlt.  Vielen Dank für Ihre Antwort.  Mfg


Neverland

Beitrag melden

Als Justizvollzugsbeamtin müsste dein AG das BV ausstellen, sofern er keinen Ersatztätigkeit hat. Der Arzt darf es nur dann ausstellen, wenn die Tätigkeit als solches Mutterschutzkonform ist - das dürfte bei dem direkten Kontakt mit Insassen zu bezweifeln sein - du gleichzeitig aber arbeitsfähig als solches bist, Du aber aufgrund besonderer Umstände, trotzdem diese Tätigkeit nicht machen kannst. Das der AG hier also angepisst ist wegen dem BV vom Arzt ist durchaus, ohne Kenntniss weiterer Umstände, erst einmal nachvollziehbar. Insofern kann er das natürlich prüfen. Solange das Gehalt als solches aber kommt, würde ich jetzt auch erst einmal abwarten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...