Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

IDV

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Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ein normales Gespräch nicht stattfinden kann. Was kann ich tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne beurteilen zu können, ob der FA das BV zu Recht ausgestellt hat: Sie müssen gar nichts tun. Problematisch wird es nur, wenn der Lohn nicht weiter gezahlt wird. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wenn das BV deinen Arbeitsplatz betrifft, ist der FA die falsche Stelle für die Ausstellung eines BV. Vielleicht zweifelt dein AG das BV an und hat es deshalb an deine Krankenkasse zur Überprüfung weitergereicht.  


IDV

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Ich bin Justizvollzugsbeamtin und privat versichert.  Mein Arbeitgeber bearbeitet es aktuell gar nicht. Die Dame die zuständig ist meinte ich hätte keine Lust arbeiten zu gehen. Bei der Mitteilung der Schwangerschaft war sie im Krankenstand. Ihre Vertreterin sagte, dass alles was benötigt wird für ein BV vorliegt und es von ihrer Seite kein Handlungsbedarf mehr bestehen. Die Dame fühlt sich jedesmal persönlich angegriffen und es ist unmöglich mir ihr ein normales Gespräch zu führen, dass man jedes Gespräch nur noch im Beisein von unserem Personalrat führen muss. Ich wollte nur wissen, ob auf mich irgendetwas zukommen kann oder ob ich einfach in Ruhe abwarten kann.


WonderWoman

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bekommst du denn dein gehalt? wenn ja, schadet der ag ja nur sich selber denn er würde das geld ja über die umlage zurückbekommen wenn er das korrekt meldet. wenn nein würde ich das gewerbeaufsichtsamt einschalten.


IDV

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Ja, mein Gehalt bekomme ich normal weiter gezahlt.  Vielen Dank für Ihre Antwort.  Mfg


Neverland

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Als Justizvollzugsbeamtin müsste dein AG das BV ausstellen, sofern er keinen Ersatztätigkeit hat. Der Arzt darf es nur dann ausstellen, wenn die Tätigkeit als solches Mutterschutzkonform ist - das dürfte bei dem direkten Kontakt mit Insassen zu bezweifeln sein - du gleichzeitig aber arbeitsfähig als solches bist, Du aber aufgrund besonderer Umstände, trotzdem diese Tätigkeit nicht machen kannst. Das der AG hier also angepisst ist wegen dem BV vom Arzt ist durchaus, ohne Kenntniss weiterer Umstände, erst einmal nachvollziehbar. Insofern kann er das natürlich prüfen. Solange das Gehalt als solches aber kommt, würde ich jetzt auch erst einmal abwarten.


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