Sunoda
Liebe Frau Bader, ich leite die Frage meiner Schwester weiter... Kind lebt bei ihr, Vater hat nun gerichtlich durchsetzen können, dass die Jugendamtsurkunde (Titel Unterhalt) rückwirkend für 2,5 Jahre geändert wird ( er muss weniger Unterhalt zahlen aufgrund von reduzierten Einkommen). Abgesehen davon, dass sie verblüfft ist, das die Urkunde über so einen langen Zeitraum rückwirkend geändert werden kann, stellt sich nun die Frage, ob sie nun den zu viel gezahlten Unterhalt an den Vater zurück zahlen muss? Das wäre ihr nämlich überhaupt nicht möglich.Wenn dies nicht der Fall ist, wieso sollte die Urkunde dann überhaupt rückwirkend geändert werden? Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe. Liebe Grüße
Hallo, Unterhalt gilt als verbraucht und muss nicht zurückgezahlt werden. Liebe Grüße NB
Kaiserschmarrn
Wenn das Gerichtsverfahren vor 2,5 Jahren "startete", ist das schon möglich, wenn jetzt erst der Beschluss ergangen ist. "Ab Rechtshängigkeit". Gezahlter Unterhalt gilt eigentlich als verbraucht. Was steht denn im Beschluss?
Sunoda
Hey Das Verfahren startete vor einem halben Jahr. Im Beschluss steht nur, dass die Urkunde für den vergangenen Zeitraum abgeändert werden soll und das es aufgrund von geringeren Einkommen seitens des Vaters gerechtfertigt sei, sonst nichts... das der Unterhalt als verbraucht gilt habe ich auch immer wieder gelesen, daher frage ich mich weshalb der Titel dann nicht einfach " ab sofort" statt rückwirkend geändert wird... LG
Kaiserschmarrn
Bist du sicher, dass es schon der Beschluss ist, wenn das Verfahren erst vor einem halben Jahr startete? In einem Beschluss muss konkret drin stehen, was ab wann gilt. Ohne das Schriftstück zu kennen, wird dir hier aber keiner Näheres sagen können.
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