Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rückwirkend Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: rückwirkend Elterngeld

Powermami

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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben im September 2013 den Elterngeldantrag sowie den Kindergeldantrag gestellt. Andreas kam im Sep zur Welt. Leider ist der Elterngeldantrag " angeblich" nie bei der L-Bank angekommen! Nun ist es leider so, dass mir das erst nach einem Jahr bei der Steuererklährung aufgefallen ist. Mein Mann hatte bis dahin die Bankangelegenheiten erledigt. Ihm war nicht klar, dass Elterngeld etwas anderes ist als Kindergeld und daher ist es untergegangen :-C Kann ich das rückwirkend beziehen? Ich habe ja den Antrag ausgefüllt und abgeschickt ( Fristgerecht) Bin komplett verzweifelt. Würde mich sehr über eine Nachricht von Ihnen freuen. Besten Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie es geschickt haben. rRückwirkend kommen Elterngeld nur drei Monate bekommen. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Kannst Du nachweisen dass ihr es geschickt habt? Einschreiben? Drei Monate rückwirkend kann man es beantragen ansonsten. Sie werden berechtigt fragen wieso das erst nach einem Jahr auffällt.


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