Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich mein Elterngeld rückwirkend einklagen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich mein Elterngeld rückwirkend einklagen?

Akasp

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Sehr geehrte Frau Bader, im August 2018 ist mein zweites Kind zur Welt gekommen. Aufgrund einer selbsständigen umsatzsteuerbefreiten Tätigkeit ab Februar 2017 (ca. 50€ im Monat) wurde mir als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld das Wirtschaftsjahr 2017 bemessen. Ich habe damals Widerspruch eingelegt, da ich bis Mai 2017 noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind war und die Einkünfte aus meinem Angestelltenverhältnis in Teil-und Vollzeitbeschäftigung von 05.17-08.18 zur Berechnung des Elterngeldes nicht angerechnet wurden. Der Widerspruch wurde damals abgelehnt und ich habe es auf sich beruhen lassen. Nun bin ich per Zufall von Experten eines Besseren belehrt worden. Der Berechnungszeitraum für mein Elterngeld wäre tatsächlich, wie von mir im Widerspruch formuliert, der Zeitraum vor der Geburt meines ersten Kindes gewesen. Der Fehler liegt eindeutig bei der Elterngeldstelle meiner Stadt. Welche Möglichkeiten habe ich, rückwirkend (bis 2020 befinde ich mich in Elternzeit) das korrekt berechnete Elterngeld einzufordern bzw. einzuklagen? Ich freue mich sehr über Ihr Feedback.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fraglich ist nicht, ob SIe in EZ waren, sondern, ob Sie für das erste Kind in den ersten 14 LM EG bekommen haben. Gleichwohl ist der Bescheid rechtskräftig und nicht mehr zu ändern (Frist Klage nach Widerspruch ist 1 Monat, § 74 VwGO). Liebe Grüße NB


Dojii

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Die Klage gegen den Widerspruchsbescheid hättest du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides einreichen müssen. Da du das nicht getan hast, hast du den Bescheid quasi als rechtmäßig anerkannt.


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