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Guten Abend Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Zahlung von Unterhalt ab Forderung: Mein Mann zahlt von Anfang an Unterhalt für sein Kind aus einer vorherigen Beziehung. Im November 2020 hat die Kindsmutter um Neuberechnung gebeten (also ihr Anwalt) und mein Mann hat alle erforderlichen Unterlagen bis Ende 2020 eingereicht. Daraufhin hat sich die Kindsmutter bzw. deren Anwalt nicht mehr gemeldet (Kontakt selber besteht seit Jahren nicht mehr). Es gab also nach Einreichung von Gehaltsunterlagen keine neue Unterhaltsberechnung oder ein sonstiges Schreiben. Könnte jetzt, nach 2 Jahren, doch noch ein Schreiben mit neuer Berechnung kommen und müssten dann die letzten 2 Jahre nachgezahlt werden? Groß geändert hatten sich die Einkommensverhältnisse nicht aber dennoch läppert es sich ja bei mehr als 24 Monaten. Vielen Dank und einen guten Übergang in das neue Jahr!
Hallo, ich gehe davon aus, dass der Anwalt damals schon Unterhalt grundsätzlich geltend gemacht hat, nur die Höhe noch nicht wusste. Dann kann er es auch jetzt noch von November 2020 verlangen. Liebe Grüße NB
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Gilt BGB § 1613, Abs. 2a , wenn die Vaterschaft erst nach mehreren Jahren (nach Vaterschaftsfeststellungsklage durch Beistandschaft) anerkannt wird, weil der Kindsvater vorher durch Bedrohung der Mutter die Anerkennung bewusst verhindert hat?
Hallo Frau Bader und / oder alle :-) Eine Bekannte von mir hat einen Unterhaltsbeschluss von 2010 gegen ihren Ex, es gab eine Mangelfallberechnung bei ihrem Ex. Im Beschluss steht drin, dass er Veränderungen melden soll. Kam nie was und sie fragte auch nie wieder nach, bekam H4 lange Zeit. Nun hat sie Arbeit und will es prüfen lassen. Was ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe für meine Tochter (geb. 09/2011) eine Beistandschaft beim zuständigen Jugendamt. Leider hat sich die alte Bearbeiterin nicht richtig gekümmert. Der Kindesvater (Trennung hochschwanger wegen Gewalt) ist bei der Bundeswehr. Dem Jugendamt war auch bewusst, dass er 2012 einen Auslandseinsatz für 6 Monate hatte. Zum 2. Ge ...
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KV ist ab 06.06. arbeitslos. Er bezahlte immer am 01. des Monats Unterhalt. Jetzt möchte am 01.06. schon weniger Unterhalt zahlen, aber er hat doch am 31.05. noch volles Gehalt bekommen. Gibt es da eine Regelung.?
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Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Der Vater meines ungeborenen Kindes(ich bin in der 34 ssw) und ich sind seit der 7 ssw getrennt. Die Trennung ging von mir aus, da er u.a. Starker Alkoholiker ist und einiges vorgefallen war(Gewalt, körperlich und psychisch).Das Kind war in keinster Weise geplant, da erst sehr k ...
Guten Tag, mein Ex Mann fordert von mir rückwirkend Unterhalt. Ich bin immer noch vom Mindesrbetrag der alten Düsseldorfer Tabelle ausgegangen, das sind €377 gewesen . Seit 1.1.24 hat sich der Betrag erhöht. Tatsächlich wusste ich das nicht und mein Ex Mann auch nicht. Jetzt habe ich einen Anwaltsbrief bekommen mit einer Forderung f ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...