Liebe Frau Bader,
Ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt.
Der Vater meines ungeborenen Kindes(ich bin in der 34 ssw) und ich sind seit der 7 ssw getrennt. Die Trennung ging von mir aus, da er u.a. Starker Alkoholiker ist und einiges vorgefallen war(Gewalt, körperlich und psychisch).Das Kind war in keinster Weise geplant, da erst sehr kurz zusammen.
Nun war ich beim Jugendamt, um ihn als Vater anerkennen zu lassen. Er hat sich seit der Trennung nicht einmal gemeldet und mich überall blockiert, sodass ich ihn persönlich nicht erreichen konnte.
Er hat nun über einen Anwalt mitteilen lassen, dass er Zweifel an der Vaterschaft hat und diese nicht anerkennt. Er hat mir bei der Trennung schon angedroht, alles mögliche zu tun, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Ich denke also nun, dass dies eine reine Verzögerungstaktik seinerseits ist, da es nie Zweifel an meiner Treue oder ähnlichem gab.
Das Jugendamt möchte nun nach der Geburt ein Gerichtsverfahren erwirken, um die Feststellung zu beantragen.
Nun zu meiner Frage: ich habe gelesen, dass sich solche Verfahren über Monate erstrecken können.
Muss er, wenn seine Vaterschaft eindeutig geklärt ist, rückwirkend Unterhalt für das Kind zahlen oder erst ab dem Tag des positiven Vaterschaftstests?
Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen.
Viele Grüße
S.Pri
von
S.Pri
am 14.08.2022, 14:49
Antwort auf:
Muss der Vater rückwirkend ab Geburt Unterhalt zahlen?
Hallo,
er muss rückwirkend zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2022
Antwort auf:
Muss der Vater rückwirkend ab Geburt Unterhalt zahlen?
Hast du ab Geburt Kindesunterhalt von ihm gefordert? Er muss erst ab dem Zeitpunkt zahlen, ab dem der Unterhalt von dir gefordert wurde.
von
Pamo
am 14.08.2022, 16:54
Antwort auf:
Muss der Vater rückwirkend ab Geburt Unterhalt zahlen?
Er muß selbstverständlich ab Geburt zahlen.
Außerdem ist zu prüfen, ob du ggf. auch für dich selber Unterhaltsansprüche hast.
von
Andrea6
am 14.08.2022, 16:55
Antwort auf:
Muss der Vater rückwirkend ab Geburt Unterhalt zahlen?
Teile ihm schriftlich und belegbar den Tag der Geburt sowie die Unterhaltsforderung ab diesem Termin mit.
von
netteKlarinette
am 14.08.2022, 21:41
Antwort auf:
Muss der Vater rückwirkend ab Geburt Unterhalt zahlen?
Er muss nicht nur Kindes-Unterhalt rückwirkend ab Geburt zahlen, sondern auch gegebenenfalls Unterhalt an dich.
Und auch sich an die Erstausstattung beteiligen!
Ab sofort alle Rechnungen aufheben die Ausstattung für das Kind betreffen!
Auch bereits getätigte Anschaffungen sollten belegt werden können.
Es gibt so eine Höchstgrenze, aber er muss sich grundsätzlich an diesen Erstanschaffungskosten beteiligen.
VG
D
von
desireekk
am 15.08.2022, 00:27