lisa_hue
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu März die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 1 Tag für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf einen Tag Mutterschutz verzichten kann, was ich gerne tun würde: Dann wäre der Beginn der 1.9 und ich hätte volle 6 Monate Steuerklasse 3. Was muss ich hierfür tun und woher weiß die Elterngeldstelle, dass ich freiwillig verzichtet habe und sie somit die bessere Steuerklasse als Grundlage nehmen? Vielen, herzlichen Dank im Voraus Lisa
Hallo, es müssen mehr als 6 Monate sein, mehr als die Hälfte des gesamten Bemessungszeitraumes. Sie können gegenüber dem AG auf den Mutterschutz verzichten u dies dann beim Antrag angeben. Liebe Grüße NB
lisa_hue
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wenn ich einen Tag auf den Mutterschutz verzichten würde, hätte ich folgende Situation: Steuerklasse 4: September 2023 | Oktober 2023 | November 2023 | Dezember 2023 | Januar 2024 | Februar 2024 Steuerklasse 3: März 2024 | April 2024 | Mai 2024 | Juni 2024 | Juli 2024 | August 2024 Also je 6 Monate... würde dann nicht die letzgültige Steuerklasse (also 3) gelten? Ich werde den AG und die KK über den freiwilligen Verzicht auf 1 Tag Mutterschutz schriftlich informieren. Da es eh ein Samstag (und damit ein arbeitsfreier Tag für mich ist), müsste ich nicht einmal Urlaub oder ähnliches dafür aufwenden. Gibt es im Elterngeldantrag (NRW) hierzu ein besonderes Feld? Muss ich auch noch die Einklammerung beantragen? Nochmals vielen Dank!
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