Steuerklassenwechsel mit Beginn Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassenwechsel mit Beginn Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich ab 29.09.20 in Mutterschutz (ET 10.11.20). Ich plane ab 01.10.20 in die Steuerklasse 5 zu wechseln, damit mein Mann ab Oktober ein höheres Netto erhält. Da sich ja die Höhe des MG nach dem Netto der letzten 3 Monate vor der Schutzfrist richtet, dürfte der Wechsel in Klasse 5 doch normalerweise keine Auswirkung auf das MG haben - d.h. ich müsste dasselbe bekommen, wie mein Netto vorher oder wird es aufgrund dessen weniger ausfallen? Hat es auch Auswirkung auf die Berechnung des Elterngeldes? Danke im Voraus.

von NovemberFam am 10.09.2020, 08:54



Antwort auf: Steuerklassenwechsel mit Beginn Mutterschutz

Hallo, eine solche Änderung bleibt unberücksichtigt bei der Berechnung des MG, wenn die Änderung vorgenommen wurde, um mehr MG zu bekommen (BAG, Urteil v. 22.10.1986, 5 AZR 733/85, DB 1987 S. 944). Ee muss also einen sachlichen Grund für den Wechel geben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2020



Antwort auf: Steuerklassenwechsel mit Beginn Mutterschutz

Hallo Frau Bader, danke für die Antwort. Ich mache den Wechsel ja nicht um mehr MG zu bekommen sondern damit mein Mann nicht soviel Steuerabzug hat, da ich ja ab 01.10.20 kein Gehalt mehr von der Firma erhalte. Hat es Auswirkungen auf das Elterngeld? LG

von NovemberFam am 10.09.2020, 14:48



Antwort auf: Steuerklassenwechsel mit Beginn Mutterschutz

Nein, auf das EG wirkt es sich nicht aus.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2020



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