NovemberFam
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich ab 29.09.20 in Mutterschutz (ET 10.11.20). Ich plane ab 01.10.20 in die Steuerklasse 5 zu wechseln, damit mein Mann ab Oktober ein höheres Netto erhält. Da sich ja die Höhe des MG nach dem Netto der letzten 3 Monate vor der Schutzfrist richtet, dürfte der Wechsel in Klasse 5 doch normalerweise keine Auswirkung auf das MG haben - d.h. ich müsste dasselbe bekommen, wie mein Netto vorher oder wird es aufgrund dessen weniger ausfallen? Hat es auch Auswirkung auf die Berechnung des Elterngeldes? Danke im Voraus.
Hallo, eine solche Änderung bleibt unberücksichtigt bei der Berechnung des MG, wenn die Änderung vorgenommen wurde, um mehr MG zu bekommen (BAG, Urteil v. 22.10.1986, 5 AZR 733/85, DB 1987 S. 944). Ee muss also einen sachlichen Grund für den Wechel geben. Liebe Grüße NB
NovemberFam
Hallo Frau Bader, danke für die Antwort. Ich mache den Wechsel ja nicht um mehr MG zu bekommen sondern damit mein Mann nicht soviel Steuerabzug hat, da ich ja ab 01.10.20 kein Gehalt mehr von der Firma erhalte. Hat es Auswirkungen auf das Elterngeld? LG
Nein, auf das EG wirkt es sich nicht aus.
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