Steuerklassenwechsel überhaupt wirksam?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassenwechsel überhaupt wirksam?

Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 9. SSW mit voraussichtlichem ET Ende Februar- eher früher eingeleitet aufgrund einer Vorerkrankungen bei mir. Mein Mann und ich haben dieses Jahr im Mai geheiratet und waren erst in Steuerklasse IV. Nun waren wir beim Finanzamt und haben den Wechsel III/V beantragt- rückwirkend zur Heirat. Auf dem Lohnzettel wird dies jedoch erst im August ersichtlich. Wird sich der finanzielle Vorteil beim Elterngeld für uns überhaupt einstellen? Viele Grüße und danke vorab! Melike Siebler

von Meliii007 am 23.07.2023, 20:34



Antwort auf: Steuerklassenwechsel überhaupt wirksam?

Hallo, Sie müssen in dem Bemessungszeitraum (12 Mo vor der Geburt) den grössten Teil die neue StKl haben, also 7 MO. Sie können, wenn es eng wird, auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2023



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