Hallo,
ich befinde mich momentan in Steuerklasse 3 mein Mann 5.
Unser Kind kommt Ende Januar 2018, mein Mann möchte, dass wir ab Januar wieder die Steuerklassen tauschen.
Hat das Einfluss auf den Elterngeldbezug? Da werden doch die letzten 12 Monatsgehälter herangezogen. Im Dezember und Januar bekomme ich Mutterschaftsgeld. Wird das als Monatsgehalt gesehen und gehört zu diesen 12 Gehältern oder werden die Monate mit Mutterschaftsgeld übersprungen und ab November in die Vergangenheit 12 Monate gezählt?
Ich dachte eher wir wechseln lieber nach dem Mutterschutz und gehen auf Nummer sicher.
Danke für die Rückmeldung. LG.
von
mayflower85girl
am 04.11.2017, 19:55
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel während Mutterschutz oder danach?
Hallo,
ob sich das lohnt, kann ich auf die ferne nicht sagen.
Aber es mindert das MG - und der Progressionsvorbehalt ist zu berücksichtigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2017
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel während Mutterschutz oder danach?
Bitte bedenkt, dass Dein EG dann dem Progressionsvorbehalt unterliegt und somit den Steuersatz erhöht, mit dem die Steuer für eure Erklärung 2018 berechnet wird.
Nicht wenige Ehepaare wundern sich nämlich über eine Steuernachzahlung!
Überlegt euch lieber, in IV/ IV zu gehen.
Wenn nicht, dann rechnet für 2018 durch, ob ihr lieber getrennt veranlagen solltet.
von
Tini_79
am 04.11.2017, 23:25
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel während Mutterschutz oder danach?
Wenn du bereits während dem Mutterschutz die Steuerklasse wechselst, wirst du einen geringeren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen.
Ansonsten schließe ich mich meiner Vorrednerin an: denkt daran, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Wenn du die Steuerklasse 5 nimmst und dein Mann die 3, müsst ihr mit hohen Steuernachzahlungen rechnen!
von
chrissicat
am 05.11.2017, 09:32
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel während Mutterschutz oder danach?
Hallo,
ja das mit dem Progressionsvorbehalt ist mir bekannt. Vielleicht ist 4/4 doch besser, solange ich EG beziehe. Ich muss das mal durchrechnen.
Aber jetzt weiß ich immer noch nicht genau ob ich zum 1. Januar wechseln sollte oder zum Monat nach meinem Mutterschutz oder ist das egal? So hätten wir halt sauber 1 komplettes Jahr in der gleichen LSt-Klasse.
von
mayflower85girl
am 05.11.2017, 13:19
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel während Mutterschutz oder danach?
Fürs EG ist es egal, das Mutterschaftsgeld wird dann aber weniger, wenn ihr die Steuerklssse im Januar schon wechselt.
von
malini
am 05.11.2017, 15:15