Steuerklassenwechsel für das Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassenwechsel für das Elterngeld

Sehr geehte Frau Bader, mein GT ist der 04.08.2020. Beginn des Mutterschutzes somit am 23.06.2020. wenn wir im Dezember noch den Steuerklassenwechsel beantragen ist es dann schon zu spät da dieser Wechsel erst ab Januar gilt? LG und vielen Dank

von PAnja1990 am 05.12.2019, 18:18



Antwort auf: Steuerklassenwechsel für das Elterngeld

Hallo, für das EG? Da muss mind. 7 MO vor der geburt die neue Lohnsteuerklasse bestehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.12.2019



Antwort auf: Steuerklassenwechsel für das Elterngeld

Ja zu spät.... 6 Monate hättest du aber wenn du auf den Mutterschutz im Juni verzichtest. Also arbeitest, mit Urlaub überbrückst. Solltest du im BV sein, kannst du nicht auf den Mutterschutz verzichten

Mitglied inaktiv - 05.12.2019, 18:49



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