Hallo,
ich habe gerade (27.10) über meinElster einen Steuerklassenwechsel (Steuerklasse 3 für meine Frau) gemacht. Dieser sollte ja ab November gültig sein.
Der Geburtstermin ist der 26.5 somit startet der Mutterschutz am 21.4
Gelten somit alle Monate von November 21 - April 22 einschließlich?
Das wären ja 6 Monate und somit würde für die Berechnung des Elterngeldes die Steuerklasse 3 herangezogen werden, korrekt?
Danke im Voraus
von
T_1981
am 27.10.2021, 21:39
Antwort auf:
Elterngeld - Steuerklassenwechsel
Hallo,
das wird hier nur etwas, wenn Sie auf die Ausklammerung der Monate mit MG verzichten. Ist eine Rechenfrage, denn das mindert ja das EG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2021
Antwort auf:
Elterngeld - Steuerklassenwechsel
Es gilt die Steuerklasse, die in den letzten 12 Monaten überwiegt - müssen also mdst. 7 Monate sein.
von
KielSprotte
am 27.10.2021, 22:52
Antwort auf:
Elterngeld - Steuerklassenwechsel
Bei Gleichstand gilt die aktuelle Steuerklasse. Wenn ihr also auf 6/6 kommt, würde tatsächlich die Steuerklasse 3 gelten.
Da der Mutterschutz aber im April beginnt, wäre der Bemessungszeitraum 4/21 bis 3/22 - somit also 7 mal die alte und 5 mal die neue Steuerklasse.
Ihr könnt aber auf die Ausklammerung von April 2022 verzichten und somit die bessere Steuerklasse "retten".
von
Dojii
am 28.10.2021, 09:06