bo_7
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit bei meinem zweiten Kind schwanger. Geburtstermin ist der 21.08.2024, somit läuft der derzeit berechenbare Mutterschutz vom 10.07.2024 - 16.10.2024. Durch mein erstes Kind wurde mit meinem Arbeitgeber Elternzeit vom 30.01.2023 - 29.01.2025 vereinbart. In dieses Zeit habe ich keine Teilzeitarbeit aufgenommen. Würde ich die Elternzeit nun weiterlaufen lassen, habe ich keine Chance auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ist es so kurzfristig noch möglich/sinnvoll, die Elternzeit zum 09.07.2024 (Start Mutterschutz 10.07.2024) zu beenden um Arbeitgeberzuschuss zu erhalten? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, ja, das ist noch möglich. Liebe Grüße NB
Suomi
Für die vorzeitige Beerdigung der EZ hin zum neuen Mutterschutz gibt es keine Frist. Ich würde es jetzt aber zeitnah machen damit der AG und die KK auch Zeit haben es umzusetzen und Du dann Dein Mutterschaftsgeld bekommen kannst.
Ani123
Auf jeden Fall machen und das per Einschreiben, so dass sie nachweisen können, dass es angekommen ist. Vorteile der vorzeitigen Beendigung: - Erhalt Mutterschaftsgeld in Höhe wie beim 1. Kind (oder mehr, falls es zu tariflichen Erhöhungen kam) - Die übrige EZ vom 1. Kind (10.07.2024-29.01.2025) bleiben erhalten und können bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. (Hinzu kommt noch das 3. Jahr EZ.) Sollten sie nach dem Mutterschutz noch EG für das 1. Kind beziehen wird das als Gehalt für die Berechnung des 2. Kindes gesehen. Es kürzt das EG für das 2. Kind. Sie sollten sich das EG als Einmalzahlung spätestens bis Ende Mutterschutz (besser vorher) auszahlen lassen. Beim EG kommt es drauf an ob sie Basis-EG oder EGplus bezogen haben. Bei Basis-EG werden 12 Monate ausgeklammert; beim EGplus 14 Monate. Es fallen diese Monate in die Berechnung bei Basis-EG 02/2024-06/2024 mit 0 € und 04/2023-10/2023 mit Gehalt; bei EGplus 04/2024-06/2024 mit 0 € und 02/2023-10/2023 mit Gehalt. Hinzu kommen 10 % Geschwisterbonus bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes, ausgehend vom EG des 2. Kindes.
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