Jabe1992
Hallo Frau Bader. Ich bin in der Elternzeit meines ersten Kindes wieder schwanger geworden. Der neue Entbindungstermin ist der 08.07.2018. Damit ich wieder einen Arbeitgeberzuschuss erhalte, habe ich die erste Elternzeit vor dem neuen Mutterschutz fristgerecht gekündigt. Schon im März 2018. Der neue Mutterschutz hat am 27.05.2018 begonnen. Die neue Elternzeit wird dann wieder nach dem Mutterschutz gehangen und läuft bis zum Ende meines Vertrags (20.12.2018). Ich habe vor der Schwangerschaft ungefähr 1.500€ / Netto verdient. Ich musste meinen Arbeitgeber selbst an den Arbeitgeberzuschuss erinnern. Für den Mai stehe mir lt. Arbeitgeber anteilig ab dem 27.05.2018 Muttersch.geldzuschuss in Höhe von 187,65 € zu. Von der Krankenkasse habe ich jetzt 546,00€ erhalten. Der Arbeitgeber muss doch den Unterschiedsbetrag zwischen 13,00€ täglich und dem durchschnittlichen entgangenen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgeld bezahlen. Oder nicht? Der alte Vertrag wird ja auch durch die Kündigung der alten Elternzeit wieder aktuell. Wie hat mein Arbeitgeber hier gerechnet? Sind da nicht 187,65€ etwas zu wenig? Oder kommt der Rest erst nach der Geburt. Irgendwie kommt mir alles sehr komisch vor und ich verstehe den Betrag nicht. Ich bin es auch wirklich leid, hinter diesem Geld ständig hinterher zu laufen. Ständig ist irgendwas. Selbst beim Antrag bzw der Kündigung der alten Elternzeit gab es Probleme. Was würden Sie mir empfehlen weiter zu handeln? Ich werde in knapp 2 Wochen das Kind bekommen und dieser Stress ständig raubt einem wirklich die Nerven. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Hallo, Sie rechnen den durchschnittlen VZ-Lohn/30= x -13 €= Zuschlag AG Liebe Grüße NB
Jabe1992
Das Geld von dem Arbeitgeber in Höhe von 187,65€ habe ich bereits auf meinem Konto erhalten.
Mitglied inaktiv
Der AG muss keine Kalendertage rechnen, sondern darf Arbeitstage rechnen. Wie viele Arbeitstage wären das denn ohne Mutterschutz gewesen den 5 Tagen im Mai? Kann es sein, dass das nur drei Arbeitstage gewesen wären? Ganz nachvollziehen kann ich ansonsten die Zahlung auch nicht. Bei 3 Arbeitstagen würde es etwa hinkommen. Frag ansonsten halt nach, wie es gerechnet wurde. Mir hat man das damals vom Lohnbüro erklärt und es hat zu den gerechneten Arbeitstagen gepasst. Die Krankenkasse zahlt den gesamten Betrag für die Wochen vor dem ET mit einem Mal aus. Der Arbeitgeber zahlt weiter monatsweise. Du bekommst dann Ende Juni das nächste Geld vom AG. LG Lilly
Ava131
Aber das kommt doch hin. 1500€ netto sind bei 30 Kalenderdaten 50€ pro Tag. Abzüglich 13€ von der Krankenkasse also 37€ pro Tag, die dir vom Arbeitgeber zustehen. Macht für 5 Tage im Mai 185€. Für den Juni bekommst du dann Geld für 30 Tage. Die Krankenkasse macht Abschläge für die ganze Zeit vor der Geburt, der Arbeitgeber hält sich meist an die bei ihm üblichen Zahlungstermine.
Jabe1992
Ja, das macht Sinn und scheint richtig zu sein. Habe das Prinzip jetzt verstanden. Vielen Dank für die Erklärung :-)
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