Hallo!
Ich bin derzeit in Elternzeit, welche ich bis zum 20.05.2022 verlängert habe, da ich ab dem 21.05.2022 wieder in Mutterschutz mit dem 2. Kind bin. Ich habe in dieser Zeit nicht in TZ gearbeitet, habe ich dennoch ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Vielen lieben Dank
Supercricket
von
Supercricket317
am 24.04.2022, 18:05
Antwort auf:
Anrecht auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Hallo,
Sie beenden die Elternzeit und der Vollzeitvertrag lebt wieder auf. Sie bekommen dementsprechend Ersatzleistungen von Krankenkasse und Arbeitgeber, die dem Lohn aus dem Vollzeitvertrag entsprechen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2022
Antwort auf:
Anrecht auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Ja, das was vorher galt bekommst du
von
mellomania
am 24.04.2022, 19:50
Antwort auf:
Anrecht auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Ja, das ist der Sinn dahinter, die EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden. Du bekommst den Zuschuß von der Kasse und den Rest zu deinem Gehalt vor der EZ stockt dein AG auf.
von
Wurzelwurm
am 24.04.2022, 21:08