Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Paragraf bei Berechnung Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld?

Frage: Welcher Paragraf bei Berechnung Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld?

Sonnen_blume_2019

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und habe während dieser eine Teilzeitbeschäftigung bei meinem Arbeitgeber beantragt und gehe dieser auch nach. Nun bin ich erneut schwanger und mein Mutterschutz würde am 22.03.2020 beginnen. Um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, werde ich die Elternzeit dann zum 21.03.2020 vorzeitig beenden. Da dann ja wieder mein Vollzeit Arbeitsverhältnis "auflebt", steht mir für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ja auch mein Vollzeitgehalt zu (abzüglich der 13€ von der KK). Meine zwei Fragen hierzu: 1. Ich würde in dem Schreiben an den AG gerne einen Paragrafen angeben, aus dem sich ergibt, dass sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus meinem Vollzeitgehalt berechnet. Ist hier der §21 Abs. 2 Nr. 3 MuSchG der Richtige? 2. Wenn zwischenzeitlich das Gehalt tariflich gestiegen ist, wird dann dieses zu Grunde gelegt? Oder nimmt man den Durchschnitt der letzten 3 Abrechnungen aus Vollzeit (bei mir dann Abrechnungen aus 2018)? Viele Grüße und Danke für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Mutterschaftsgeld -> § 20 MuSchG Beendigung des EZ -> § 16 III BEEG 2. Ja. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Meinst du der Arbeitgeber weiß nicht, wie er den AG-Zuschuß berechnen muss? Ich wäre ziemlich angepisst, wenn mir eine Mitarbeiterin vorrechnen würde, was ich zu zahlen habe. So was weiß eine Abteilung, die Lohnabrechnungen macht, ein Steuerbüro oder so.


Sonnen_blume_2019

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Nein ich möchte meinem Arbeitgeber nichts vorrechnen, davon habe ich nichts geschrieben und es war auch nicht meine Frage ;-) Ich möchte nur einen Hinweis auf einen Paragrafen geben um unnötige Korrekturen der Gehaltsabrechnungen zu vermeiden. Aber Danke für deine nette, hilfeiche Antwort.


Mitglied inaktiv

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Ist dein Arbeitgeber bisher auch schon unbeholfen in den Lohnabrechnungen, oder warum mißtraust du ihm so sehr? Schwangerschaften kommen nicht so selten vor, und auch schwanger ist Elternzeit ist heute etwas ganz normales. Mein Fazit: das beherrscht ein Arbeitgeber normalerweise. Und für die ganz kleinen Betriebe erledigten das Lohnbüros.


mellomania

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sorry, das ist peinlich. der AG wird es wissen. du beendest einfach mit attest und gut. ich wäre als AG sehr amüsiert, wenn mir ein Mitarbeiter einen paragrafen reinhaut. wenn was schief geht, kannst das immer noch machen. aber so kommt es etwas wichtigtuerisch rüber. sorry


Sonnen_blume_2019

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Ich bin jetzt seit 10 Jahren in der Firma und in der Zeit war keiner schwanger und in Elternzeit. Was davor war weiß ich nicht, aber es hat sich in der Zeit schon etwas geändert im MuSchG. Wie schön, dass man in diesem Forum immer gleich freundliche Hilfe von den gleichen Leuten bekommt ;-)


mellomania

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wie er zu arbeiten hat. du beendest auf einen tag vorher mit attest und deine schuldigkeit ist getan. den rest erledigt der AG. WENN DANN was sein sollte, kann man immer noch fragen und den paragraphen nennen aber vorher erscheint das eher lächerlich übergriffig besserwisserisch. der AG wird die rechte und pflichten schon kennen. warum denkst du, dass du ihm das mitteilen müsstest, nach welchem regularium er arbeiten soll?


HeyDu!

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Solche Anworten können nur von Mello und Uriah kommen. Egal wo ich persönlich Unterlagen hinsende, es stehen die betreffenden §§ immer dabei. Gemäß § XYZ Mustergesetz beantrage ich / bitte ich um Auskunft / Bearbeitung... ect. Noch nie anders gemacht, egal ob Arbeitgeber oder Dienstleister. Mein Arbeitgeber wäre verwundert, wenn man es nicht tut. Die Rechtsgrundlage gehört einfach dazu. Aktuell brauche ich privat am Meisten: §433 Abs. 2 BGB Erfüllung Kaufvertrag. Leute kaufen auf gängigen Portalen und bezahlen nicht. Vertrag ist Vertrag. Da bin ich böse :-) So, nun zur Frage. Du beendest die EZ vorzeitig gemäß §16 Abs.3 S. 3 BEEG. "Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden, ...". §19 Abs. 1 MuSchG definiert den generellen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. §21 Abs. 2 Nr. 3 MuSchG definiert die Ausnahme, wann durchschnittliches Arbeitsentgelt unberücksichtigt bleibt. Im Speziellen bei Teilzeit in Elternzeit, soweit Du dadurch besser gestellt wirst. Wirst Du nach deiner Schilderung. Also richtig. Was bei §20 Abs. 1 S. 2 MuSchG herangezogen wird, lese ich leider nicht richtig heraus. Ob Einkommen von vor Kind 1 oder aktuelles Gehalt, was Du theoretisch jetzt hättest. Da steht ja 3 Kalendermonate... aber ich denke fast man nimmt in deinem Fall das aktuelle Gehalt. Keine Gewähr, da warte bitte die Antwort von Frau Bader ab.


Sonnen_blume_2019

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Hallo HeyDu, vielen Dank für deine Antwort. Damit hast du mir schon weiter geholfen. LG


mellomania

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bitte höre auf zu verallgemeinern. HIER wäre es lächerlich wenn der AN irgendwelche §§ dazuschreibt. ich schreibe das, was ICH erlebe. und ich sitze hier eben bei uns an der quelle. und das ist nicht mein erster AG. ich habe auch vorzeitig beendet und wäre nie auf die idee gekommen, einem weltkonzern!!! einen § dazuzuschreiben.


HeyDu!

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Stimmt Mello, außer von mir selbst lese ich hier im Rechtsfofum fast nie §§. Es ist aber kein Meinungsforum sondern ein Rechtsforum. Falls Du mit "hier" aber deine Arbeitsstelle meinst, dann begreife endlich, dass deine Praxis nicht das Universum ist. Die Frage kann noch so absurd sein, man hat sie entsprechend rechtlich zu beantworten. Fakt ist doch, Du und Uriah wollt zwingend was senfen, kennt aber die Antwort nicht , also schreibt ihr eben Eure Meinung. Die war aber nicht gefragt. Beantwortet endlich die Fragen mit Angabe der rechtlichen Grundlage und behaltet Eure Meinung für Euch oder erwähnt sie im Nachsatz.


mellomania

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ist es eine pflicht den § mit reinzuschreiben? ja? dann machen es ALLE MA hier seit jahren falsch und ich habe es auch falsch gemacht. fakt.


HeyDu!

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Wenigstens habe ich mich mit der Frage überhaupt befasst und Frage 1 beantwortet. Hilfreicher wie deine Meinung oder etwa nicht? Natürlich ist es keine Pflicht §§ zu benennen, man ist auch nicht verpflichtet in Sätzen zu kommunizieren. Dies ändert nichts an Ansprüchen :-D. Du hast eine Logik. Noch mal gern für Dich. Die Frage kann noch so abstrakt sein, beantworte sie mit Rechtsgrundlage und dann lass gut sein. Die Frau möchte die Grundlage angeben und hat eine Frage gestellt. Dazu ist das Forum da. Begreifst Du nicht? Kein Problem. Beim nächsten Mal weise ich Dich gern wieder darauf hin. BG


mellomania

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so wie andere auch nicht. du sagst selbst offenes forum. :-)


HeyDu!

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Ach, Du brauchst keine Zurechtweisungen aber die Fragesteller wohl? Lustig bist Du, leider wissen das "fremde" Fragesteller nur nicht. Die wundern sich und lassen sich vergraulen.


Sonnen_blume_2019

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Hallo HeyDu, Danke dass du dich immer noch an der Diskussion beteiligst. Ich lasse mich nicht vergraulen, aber du hast so toll geschrieben und es kommt ja trotzdem nicht an daher lasse ich es mit antworten ;-) Ich freue mich, dass es hier im Forum auch nette Leute gibt, die versuchen zu helfen und die Frage nicht gleich kritisieren. Und überheblich fand ich deine Art ganz und gar nicht :-D Das können andere hier besser. Vielleicht liegt es am Weltkonzern, denn in einem mittelständischen Unternehmen auf dem Dorf jedenfalls ist ein höflicher Umgang normal. Ich wünsche dir ein schönes Wochenende und warte nun auf eine Antwort von Frau Bader.


katyy

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Bei mir war es der gleiche Fall wie jetzt bei dir und mein AG wusste es übrigens auch nicht. 900 Mitarbeiter, Personal-Service und Lohnbüro uns trotzdem wurde während meiner Schwangerschaft einiges falsch gemacht, was Gehalt und Versicherung angeht. Seit dem geh ich immer auf Nummer sicher, bevor ich hinterher den Stress habe.


Felica

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Bei mir wusste das Steuerbüro nicht einmal das der Mutterschutz sich verschiebt wenn das Kind nach ET geboren wird. Haben stur nur 8 Wochen Geld überwiesen, dabei kam Kind 1 Woche zu spät. Selbst mein Hinweis das es nicht stimmen würde, würde erst mal abgeschmettert. Man hätte sich auch bei der KK kundig gemacht, das wäre richtig das der Ag immer 14 Wochen zahlt,. egal wann das Kind kommt. Rest würde ich ja von der KK bekommen. Und es würde ja auch EG für die Woche. Was völliger Humbug ist wenn das Kind nach ET geboren wird.. Beim ersten Kind das gleiche, nur ist es mir damals nicht aufgefallen und es handelt sich auch um ein paar Tage weniger. Würde wetten, das sehr viele Büros da ihre Probleme haben. Entsprechend, wenn wer das mit Paragraphen schreibt, soll er. Es ist weder verboten noch falsch.


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