Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG I und Mutterschutzgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ALG I und Mutterschutzgeld

Mirale3

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Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig?   Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo  Sie erhalten dann Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße  NB


SuJam

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Du meldest dich zu Beginn des MuSch vom ALG1 ab und bekommst MuSchGeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die übrigen Tage bleiben dir bestehen und für ein volles Jahr Kinderbetreuung bekommst du dann 6 Monate ALG1 oben drauf. Nach der Erziehungszeit meldest du dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit wieder arbeitslos. (Nicht bereits vorab während der Erziehungszeit) Bei solchen Fragen immer am besten direkt bei der AfA anrufen. Die wissen das sehr konkret.


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