Lisl
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für das Mutterschutzgeld? Bekomme ich diesen in voller Höhe vom Arbeitgeber (bezugsrahmen Entgeld Arbeitgeber vor Elternzeit) oder wird die Selbstständigkeit mit berücksichtigt und der gezahlte Zuschuss vom Arbeitgeber ist weniger? danke für Ihre Hilfe liebe Grüße Elisabeth
Hallo, das MG wird in Höhe des VZ-Lohnes gezahlt. Liebe Grüße NB
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Ich habe am 9.3.2007 meine erste Tochter auf die Welt gebracht und 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angegeben. Jetzt erwarte ich wieder im März mein 2. Kind. Deshalb mal meine Frage. Kann ich wieder 7 Wochen vor dem ET wieder Mutterschutzgeld beantragen und bekomm ich von meinem Arbeitgeber dann auch wieder Geld? Gekündigt wurde ich ja ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn kam eine Woche früher, als berechnet wurde... Soweit ich weiß, bekommt man aber trotzdem so lange das Mutterschutzgeld, wie es mit dem eigentlichen Termin berechnet wurde, ist das richtig? Wie ist das mit dem Zuschuss vom Arbeitgeber? Auf der "Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld" hat er den Zeitrau ...
Hallo, Ich habe in Elternzeit mein zweites Kind bekommen. Diese habe ich vorzeitig unterbrochen, um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Der Arbeitgeberzuschuss war beim ersten Kind etwa 56 Euro. Diesmal habe ich knapp die Hälfte bekommen. Ist das richtig?? Sollte ich nicht das gleiche Muuterschutzgeld bekommen, wie beim ersten Kind? V ...
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin mit meinem Latein am Ende. Die im Steuerbüro haben sich nicht richtig informiert. Satt die Krankenkasse anzurufen, hatte die Dame , lieber gegoogelt! Tja und da hat sie ja meinem Arbeitgeber falsch informiert, das mir das Geld nicht zustehen würde, aber laut Krankenkasse doch. Die Steuerbüro Dame hat nun mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war jetzt drei Jahre in Elternzeit und bin im dritten Jahr wieder schwanger geworden. Ich war die letzten drei Jahre nicht arbeiten und habe nur im ersten Jahr Eltergeld bekommen und im zweiten Betreuungsgeld. Zwischen dem Ende der Elternzeit und dem neuen Mutterschutz lagen drei Arbeitstage, welche ich beim Arbeitg ...
Arbeitgeber zahlt bisher bei erneuter Schwangerschaft, trotz fristgerechter Kündigung zur Beendigung der Elternzeit, nicht das Mutterschutzgeld bzw. den Arbeitgeberanteil . Er beruft sich darauf dies durch seinen Anwalt prüfen zu lassen. Mutterschutz begann am 27.01.2017. Die vorherige Elternzeit kündigte ich zum 26.01.2017. Dies erfolgte mit einer ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Dezember 2014 wurde Sohn 1 geboren, ich bin Festangestellte seit 2010 auf 140 Std. monatlich, Elternzeit bis Februar 2017 genommen. Ende 2016 erneute Schwangerschaft, Elternzeit bis 03.06.17 verlängert (ab 04.06.17 erneuter Mutterschutzbeginn) Mein Arbeitgeber meint, dass die mir keinen Zuschuss zum Mutter ...
Darf mein arbeitgeber die bescheinigungen die was mit der schwangerschaft zu tun haben in rechnung stellen? Ich wollte die bescheinigung darüber wieviel der zuschuss vom ag zum mutterschaftsgeld ist, da ich diese für die familienkasse benötige. Als antwort kam dass jede bescheinigung ab sofort mit mind. 10 euro in rechnung gestellt wird. Darf sie d ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit der Geburt meines 1. Kindes (Mai 17) in Elternzeit. Seit Mai 18, ist das Elterngeld beendet und ich arbeite auf 450€. Meine Elternzeit geht bis zum 28.8, am 29.8 beginnt der erneute Mutterschutz von Kind 2. Meine erste Frage, bekomme ich das gleiche Mutterschutzgeld wie bei Kind 1 ( nicht Elterngeld)? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn ...
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