Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld bzw. Zuschuss vom Arbeitgeber / Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzgeld bzw. Zuschuss vom Arbeitgeber / Elterngeld

Kira75

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Hallo Frau Bader, mein Sohn kam eine Woche früher, als berechnet wurde... Soweit ich weiß, bekommt man aber trotzdem so lange das Mutterschutzgeld, wie es mit dem eigentlichen Termin berechnet wurde, ist das richtig? Wie ist das mit dem Zuschuss vom Arbeitgeber? Auf der "Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld" hat er den Zeitraum vermerkt und dort ist es eine Woche weniger, also ab dem wirklichen Geburtstermin 8 Wochen, von dem errechneten Termin aus 7 Wochen. ----- Noch eine Frage, das Elterngeld berechnet sich ja anhand der letzen 12 Monate, jetzt war ich in 3 Monaten jeweils ein paar Tage zuhause, weil mein Sohn krank war (Krankenschein lief auf meinen Sohn, also vom Kinderarzt). Dadurch bekam ich diese 3 Monate auch weniger Geld von meinem Arbeitgeber, dadurch natürlich nun auch etwas weniger Elterngeld, ist das korrekt so? Vielen Dank im Voraus, Kira75


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen im Ergebnis 6 + 8 Wochen (ein Frühchen war er ja wohl nicht). Dann eben nach der Geburt etwas länger Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das mit dem Elterngeld ist korrekt so. Es würde sich nur nicht negativ auswirken wenn Du aufgrund von Schwangerschaftsbedingter Erkrankung Krankengeld bekommen hast. Das mit dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist nicht korrekt. Weise Deinen AG darauf hin, er soll sich ggf. mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, die können ihm da weiterhelfen. LG Sabine


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