NiNa94
Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%. Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Bemisst sich mein Mutterschutzgeld dann auf diese 20 % Verdienst die ich aktuell habe oder auf die 100%, die ich vor meinem aller ersten Mutterschutz meines ersten Kindes verdient habe? Theoretisch befinde ich mich ja noch in Elternzeit oder? Wie ist das, wenn man währenddessen Teilzeitbeschäftigt ist? Ich habe viel im Internet geschaut, aber nichts gefunden, was zu meiner Situation passt. Da ich ja durch das Beamtenverhältnis mein Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber als normale Bezüge bezahlt bekomme. Wie mein Gehalt quasi. Ich hoffe Sie können mir eine Auskunft geben. Vielen Dank und liebe Grüße.
Hallo, Sie beenden am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ und bekommen dann aus dem VZ-Job das MG. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du deine Elternzeit und damit auch deine Elternteilzeit taggenau zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendest, bekommst du deine Bezüge innerhalb der Mutterschutzfrist auf Basis deines Vollzeitgehaltes. Das kannst du (taggenau zum Beginn des Mutterschutzes) erinfach erklären, der Dienstherr muss das aktzeptieren und hat kein Mitspracherecht.
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