NiNa94
Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%. Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Bemisst sich mein Mutterschutzgeld dann auf diese 20 % Verdienst die ich aktuell habe oder auf die 100%, die ich vor meinem aller ersten Mutterschutz meines ersten Kindes verdient habe? Theoretisch befinde ich mich ja noch in Elternzeit oder? Wie ist das, wenn man währenddessen Teilzeitbeschäftigt ist? Ich habe viel im Internet geschaut, aber nichts gefunden, was zu meiner Situation passt. Da ich ja durch das Beamtenverhältnis mein Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber als normale Bezüge bezahlt bekomme. Wie mein Gehalt quasi. Ich hoffe Sie können mir eine Auskunft geben. Vielen Dank und liebe Grüße.
Hallo, Sie beenden am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ und bekommen dann aus dem VZ-Job das MG. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du deine Elternzeit und damit auch deine Elternteilzeit taggenau zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendest, bekommst du deine Bezüge innerhalb der Mutterschutzfrist auf Basis deines Vollzeitgehaltes. Das kannst du (taggenau zum Beginn des Mutterschutzes) erinfach erklären, der Dienstherr muss das aktzeptieren und hat kein Mitspracherecht.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Vielleicht können Sie mir bei meiner etwas komplizierten Fragestellung weiterhelfen. Ich bin derzeit in Elternzeit - bis Mai 2018 - arbeite aber seit November 2016 in Teilzeit (20 Std. die Woche, unbefristeter Vertrag) bei einem anderen Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und würde die Elternzeit im November vorz ...
Guten Tag Frau Bader, wir sind uns nicht sicher, wie wir sowohl Elterngeld als auch Mutterschutzgeld in unserer Situation durch den Wechsel der Steuerklassen optimieren können. Unsere Situtation: - Aktuell beide Steuerklasse IV. - Gehalt Frau (110.000 brutto), Gehalt Mann (45.000 brutto) - Geburt im Oktober. - Elternzeit die ersten 6 ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss. Ich habe einen Vollzeitvertrag und bin fest angestellt. Mein erstes Kind wurde 2022 geboren und ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich hatte vor der Elternzeit meine Stunden auf 30 reduziert. Dies war befristet bis Ende 2024. Januar 2025 fing ich an, bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Eltern ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Hallo Frau Bader, Berechnet sich das Mutterschutzgeld auf Grundlage der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt oder vor Mutterschutz? Im Internet finde ich dazu leider widersprüchliches. Wie berechnet es sich, wenn dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot voraus ging? Wie berechnet sich das Beschäftigungsverbot, wenn zuvor nur wenige ...
Die letzten 10 Beiträge
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren