Tildaaa
Guten Tag Frau Bader, Vielleicht können Sie mir bei meiner etwas komplizierten Fragestellung weiterhelfen. Ich bin derzeit in Elternzeit - bis Mai 2018 - arbeite aber seit November 2016 in Teilzeit (20 Std. die Woche, unbefristeter Vertrag) bei einem anderen Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und würde die Elternzeit im November vorzeitig beenden um in den Mutterschutz für das neue Baby zu gehen. Somit erhalte ich Anspruch auf Mutterschutzgeld, jetzt zu meiner Frage: Auf welcher Grundlage (Vollzeit oder Teilzeitgehalt) erhalte ich das Mutterschutzgeld? Desweiteren habe ich von meiner Krankenkasse erfahren das mein erster Arbeitgeber mich dort im November 2016 -zu Beginn des Teilzeit Arbeitsverhältnis - abgemeldet hat, ist dies rechtens? Wie kann ich an meinen Arbeitgeber herantreten um diese Situation zu klären? Vielen Dank schon jetzt und viele Grüße Tildaaa
Hallo, Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Wenn dann tatsächlich noch beide Verträge betsehen bekommen Sie anteilig von beiden MG Liebe Grüße NB
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