Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld bei Teilzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutzgeld bei Teilzeitbeschäftigung

Tildaaa

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Vielleicht können Sie mir bei meiner etwas komplizierten Fragestellung weiterhelfen. Ich bin derzeit in Elternzeit - bis Mai 2018 - arbeite aber seit November 2016 in Teilzeit (20 Std. die Woche, unbefristeter Vertrag) bei einem anderen Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und würde die Elternzeit im November vorzeitig beenden um in den Mutterschutz für das neue Baby zu gehen. Somit erhalte ich Anspruch auf Mutterschutzgeld, jetzt zu meiner Frage: Auf welcher Grundlage (Vollzeit oder Teilzeitgehalt) erhalte ich das Mutterschutzgeld? Desweiteren habe ich von meiner Krankenkasse erfahren das mein erster Arbeitgeber mich dort im November 2016 -zu Beginn des Teilzeit Arbeitsverhältnis - abgemeldet hat, ist dies rechtens? Wie kann ich an meinen Arbeitgeber herantreten um diese Situation zu klären? Vielen Dank schon jetzt und viele Grüße Tildaaa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Wenn dann tatsächlich noch beide Verträge betsehen bekommen Sie anteilig von beiden MG Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn ...

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit geht noch bis Ende August. Aus organisatorischen Gründen startet die Eingewöhnung von meinem Sohn (15 Monate alt) aber bereits im März, sodass ich genug Zeit für eine berufliche Neuorientierung habe. Denn ich möchte meinen Arbeitsplatz wechseln und aus persönlichen Gründen / Differenzen nicht zum alten Arbeit ...

Ich hoffe sie können mir helfen. Ich bekomme seit 05.06.23 Krankengeld bis jetzt und bin in 3 Wochen im Mutterschutz. Meine Beschwerden sind nicht schwangerschaftsbedingt laut meiner Frauenärztin . Kriege ich im Mutterschutz nur 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse ?  Kann ich vom Arbeitgeber noch etwas dazu bekommen oder kriege ich weiterhin  den ...

Hallo Frau Bader, Ich habe folgende situation:  Meine 1. Tochter ist in 6/22 geboren. Zuvor war ich vollzeit angestellt ( nicht selbstständig). In 3/ 23 habe ich während meiner elternzeit (2,5 Jahre--- also elternzeit  bis 12/24) eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet ( Verkauf von selbstgemalten bildern).  Hier habe ich aber bisher nur sp ...

Guten Tag Frau Bader, wir sind uns nicht sicher, wie wir sowohl Elterngeld als auch Mutterschutzgeld in unserer Situation durch den Wechsel der Steuerklassen optimieren können.   Unsere Situtation: - Aktuell beide Steuerklasse IV. - Gehalt Frau (110.000 brutto), Gehalt Mann (45.000 brutto) - Geburt im Oktober. - Elternzeit die ersten 6 ...

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be ...

Hallo Frau Bader,  wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...

Liebe Frau Bader,    folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...

Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig?   Vielen Dank für Ihre Antwort.