Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieder Mutterschutzgeld / Geld vom Arbeitgeber?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieder Mutterschutzgeld / Geld vom Arbeitgeber?

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Ich habe am 9.3.2007 meine erste Tochter auf die Welt gebracht und 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angegeben. Jetzt erwarte ich wieder im März mein 2. Kind. Deshalb mal meine Frage. Kann ich wieder 7 Wochen vor dem ET wieder Mutterschutzgeld beantragen und bekomm ich von meinem Arbeitgeber dann auch wieder Geld? Gekündigt wurde ich ja nicht stehe ja somit ja eigentlich noch im Beschäftigungsverhältniss oder? Und wie sieht es dann wieder mit der Elterzeit aus kann ich die verlängern?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie bekommen nur den Anteil der KK 2. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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