Hallo Frau Bader,
ich befinde mich seit der Geburt meines 1. Kindes (Mai 17) in Elternzeit. Seit Mai 18, ist das Elterngeld beendet und ich arbeite auf 450€. Meine Elternzeit geht bis zum 28.8, am 29.8 beginnt der erneute Mutterschutz von Kind 2.
Meine erste Frage, bekomme ich das gleiche Mutterschutzgeld wie bei Kind 1 ( nicht Elterngeld)?
Und zweitens, an wen kann ich mich wenden, wenn mein Arbeitgeber den Zuschuss nicht zahlt, weil er es nicht weiß? Gibt es da irgendwie Paragraphen in denen das verdeutlicht wird?
Liebe Grüße
von
Marie703
am 30.04.2019, 16:48
Antwort auf:
Mutterschutzgeld Arbeitgeber
Hallo,
1. Ja, der alte Vertrag lebt wieder auf
2. Da knn die KK helfen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.05.2019
Antwort auf:
Mutterschutzgeld Arbeitgeber
du musst deine ĺaufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden! von alleine passiert da nix :-) erst wenn du das gemacht hast, erhälst du das gleiche mutterschaftsgeld inkl. vollem AG zuschuss wie vorher
von
mellomania
am 30.04.2019, 20:15
Antwort auf:
Mutterschutzgeld Arbeitgeber
Dein Beitrag könnte von mir sein. Bei mir ist es ganz genau so. Ich werde die Kündigung der Elternzeit fertig machen und dann gleich im Personalbüro nachfragen, ob sie Bescheid wissen wegen des Mutterschaftszuschlags. Bei mir ist nämlich auch schon einiges schief gelaufen.
Ich habe mir die Broschüre vom BMFSFJ bestellt, dort steht alles zum Mutterschaftsgeld usw drin. Darauf werde ich dann erstmal verweisen.
von
katyy
am 02.05.2019, 11:35