Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich war jetzt drei Jahre in Elternzeit und bin im dritten Jahr wieder schwanger geworden. Ich war die letzten drei Jahre nicht arbeiten und habe nur im ersten Jahr Eltergeld bekommen und im zweiten Betreuungsgeld. Zwischen dem Ende der Elternzeit und dem neuen Mutterschutz lagen drei Arbeitstage, welche ich beim Arbeitgeber als Resturlaub genommen habe. Für diese drei Tage habe ich Gehalt erhalten. Das war im Februar. Nun frage ich mich ob ich nicht eigentlich Mutterschutzgeld von meinem Arbeitgeber bekommen müsste? Und wenn ja in welcher Höhe ca (so wie 2013 beim ersten Mutterschutz)? Oder steht mir kein Mutterschutzgeld zu weil ich nicht arbeiten war und das letzte Jahr kein Einkommen hatte? Von meiner Krankenkasse habe ich bereits den gesamten Anteil (13 €/Tag) erhalten. Entbunden habe ich am 10.4.und der Mutterschutz ist vom 25.2.-5.6. Die Elternzeitbestätigung habe ich heute erst erhalten und in der Verdienstbescheinigung für das Elterngeld ist das Gehalt für die drei Tage Urlaub angegeben und dass der Arbeitgeber kein Mutterschutzgeld zahlt. Ist das korrekt oder habe ich Anspruch? Und wie ist es mit dem Elterngeld? Da steht mir nur der Sockelbetrag von 300€ zu oder? Ich hoffe Sie können mir helfen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe! Viele Grüße JMF1985
Hallo, Sie haben Anspruch auf den AG-Anteil zum MG im vollen Umfang. Schreiben Sie ihn an - vllt. kann die KK helfen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Liest sich so, als hätte der AG gar keine Bescheinigungen von Dir erhalten über Schwangerschaft und Mutterschutz. Hat er die bekommen ? Wann genau hast Du die Elternzeit nun gemeldet ?
Mitglied inaktiv
Doch, mein Arbeitgeber wusste genau Bescheid. Über die Schwangerschaft habe ich ihn im vierten Monat informiert. Die Bescheinigung zum Mutterschutz sieben Wochen vorher (genau wie die Krankenkasse). Die Elternzeit und die Unterlagen habe ich direkt nach der Geburt abgeschickt. Also alles pünktlich.
Sternenschnuppe
Ok, dann rufe an oder gehe persönlich vorbei und frage nach. Der Mutterschutzlohn steht Dir natürlich zu. Hoffe Du hast keine Ausschlussfristen im Vertrag.
Sternenschnuppe
Kannst es auch schriftlich machen, aber dann entweder per Einschreiben oder am besten hinbringen und eine Kopie quittieren lassen wann es eingegangen ist. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Elterngeld wird der Mindestsatz.
Mitglied inaktiv
Das Problem ist ja, dass jeder etwas anders sagt. Arbeitgeber, Jugendamt und Krankenkasse scheinen sich alle nicht einig zu sein. Erst hieß es ich habe Anspruch weil ich ja in einem Arbeitsverhältnis stehe und ich durch die Schutzfrist ja nicht arbeiten darf. Somit entsteht mir ein finanzieller Nachteil weil ich nicht abreiten gehen darf/kann. Dann hieß es ich habe keinen Anspruch weil ich ansonsten ja einen finanziellen Vorteil hätte und man bräuchte zur Berechnung das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate. Das habe ich ja nicht. Nur aus 2012/2013 vor dem ersten Mutterschutz. Anrufen oder vorbeigehen bei meinem Arbeitgeber bringt ja nichts wenn ich nicht weiß ob ich im Recht bin oder nicht. Er sagt ich habe keinen Anspruch.
Sternenschnuppe
Natürlich hast Du Anspruch und zwar auf das was Du verdient hättest. Das teilen sich Arbeitgeber und Krankenkasse. Der AG bekommt es durch die Umlage 2 sogar von der Kasse wieder. Wieso Jugendamt ? Die haben damit doch nix zu tun. Du kannst auch bei der Krankenkasse anrufen, die vermitteln auch zwischen Dir und dem AG und rufen da an. Haben sie bei mir mal gemacht. Es steht Dir zu. 10000%-ig !
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