Lillalaus
Hallo, ich brauchte bitte einmal Ihren Rat wie ich mich verhalten soll. Ich hab am 26.10.2012 mein Kind geboren. Seit Juni hatte ich von meinen Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen, da keiner Rücksicht genommen hat (Kellnerin - lange Arbeitszeit, schweres Tragen, Raucherbereich, u.s.w.) Meiner Chefin hat das damals schon nicht gepasst und seitdem habe ich nur Stress mit den. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und würde danach sowieso kündigen, da ich in eine andere Stadt gezogen bin. Jetzt hat meine Chefin mir einfach meinen Urlaub (24Tage) ausbezahlt, ich wollte mir den erst nach der Elternzeit auszahlen lassen. Sie selber sagt das Sie damit nichts zu tun hat und ich soll mich an den Buchhalter wenden, der sagt das sie das so beschlossen haben um mit mir abzuschließen, ich soll das mit der Chefin klären. Ich denke eher das die sich abgesprochen haben und keiner fühlt sich verantwortlich. Ich meine es geht hier um ca 700€ die ich weniger Elterngeld bekommen würde. Soviel ich weiß darf der Arbeitgeber nicht einfach den Urlaub ohne meine Erlaubnis und in einen bestehenden Arbeitsvertrag ausbezahlen. Aber was soll ich jetzt machen ? jeder sagt das ich mich an den anderen wenden soll und alle machen nächste Woche für 4Wochen Urlaub.
Hallo, nein, darf der AG während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht. Ob es angerechnet wird hängt davon ab, wie es deklariert ist. Zahlen Sie es doch einfach zurück. Liebe Grüsse, NB
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