MaCaSe
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt offiziell am 13.06. und ich benötige vor dem Beantragen von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit Expertenrat, da mir bisher "in meinem "Fall" (ich habe derzeit zwei gültige Arbeitsverträge) leider keiner eine richtige Antwort geben konnte. Ich habe Ende 2014 das 1. Kind bekommen und arbeite nun seit 15Monaten TZ in EZ im anderen Unternehmen (ca. 150km vom AG 1 entfernt) und bin wieder schwanger. Arbeitgeber 1 Unbefristeter Arbeitsvertrag, Vollzeit (während der Elternzeit wurde das Unternehmen verkauft aber der Arbeitsvertrag blieb unverändert) Elternzeit einmal verlängert bis Okt 2017 (aber: AG per Email über aktuelle Schwangerschaft informiert) Noch keine neue Elternzeit eingereicht (ich würde gerne direkt 3 Jahre einreichen, um den Arbeitsplatzanspruch zu erhalten) Arbeitgeber 2 Unbefristeter Arbeitsvertrag seit Feb 2016 als „Teilzeit in Elternzeit im anderen Unternehmen“ (Genehmigung AG 1 liegt vor) mit momentan 28 Wochenstunden Elternzeit schriftlich eingereicht (bis Oktober 2018) Ich bin leider unsicher, wer in meinem Fall den Arbeitgeberzuschuss zahlen muss und in welcher Höhe. Mein momentanes Teilzeitgehalt entspricht in etwa 1/3 des damaligen Vollzeitgehaltes bei AG1. Daher weiß ich aktuell nicht genau, wie ich das Mutterschaftsgeld richtig beantragen muss und was es zu beachten gilt. Ich habe bisher auch noch keine wirkliche Aussage der öffentlichen Stellen bekommen können, dass ich bei beiden AG unterschiedlich lange Elternzeitanträge einreichen kann? Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat!
Hallo, anteilig. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du musst dich entscheiden, welches Arbeitsverhältnis du für die Zeit des Mutterschutzes in Anspruch nehmen möchtest. Normalerweise beendet man die Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes und erhält dann volles Gehalt aus dem VZ-Vertrag. Gleichzeitig endet das TZ-Verhältnis und daraus erhält man gar nichts. Wenn du die Elternzeit für den VZ-Vertrag beibehältst, dann bekommst du den Mutterschutz im TZ-Verhältnis. Mutterschaftsgeld in beiden Arbeitsverhältnissen geht nicht, weil du nicht beide Arbeitsverhältnisse nebeneinander ausüben kannst. Das wären Gehälter für ca. 55-70 Std./Woche.
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