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Hallo Frau Bader, ich war bis zum Beginn des Mutterschutzes (30.08) in Vollzeit im Rahmen eines unbefristeten Vertages als Online-Redakteurin tätig. Mein Sohn wurde Anfang Oktober geboren. Am 29.11 endet der Mutterschutz. Die Elternzeit habe ich beantragt - das ist alles geregelt. Mein Arbeitgeber zahlt jedoch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht, der mir laut §14 des Mutterschutzgesetzes zusteht! Das Geld von der Krankenkasse habe ich bereits bekommen. Es handelt sich bei den ausstehenden Beträgen um Gelder von insgesamt fast 6000 DM, die der Arbeitgeber einfach nicht zahlt. Die Abrechnungen hab ich bereits per Post zugeschickt bekommen, aber kein Geld erhalten!! Nachfragen per Telefon, per Brief und per Mail blieben bislang unbeantwortet. Persönlich kann ich meinen Chef leider nicht greifen, da er nur nachts (!) arbeitet, telefonisch nicht erreichbar ist und sich zudem mit Bodyguards (!) umgibt. Kann ich Leistungsklage beim Arbeitsgericht erheben? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Liebe Muschi, wenden Sie sich an das Gewerberaufsichtsamt, ansonsten müssen Sie klagen. Gruß, NB
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