19tinchen81
Arbeitgeber zahlt bisher bei erneuter Schwangerschaft, trotz fristgerechter Kündigung zur Beendigung der Elternzeit, nicht das Mutterschutzgeld bzw. den Arbeitgeberanteil . Er beruft sich darauf dies durch seinen Anwalt prüfen zu lassen. Mutterschutz begann am 27.01.2017. Die vorherige Elternzeit kündigte ich zum 26.01.2017. Dies erfolgte mit einer E-Mail am 23.10.2016 sowie einer erneuten E-Mail 16.01.2017. Am 6.2.2017 ermahnte ich ihn aufgrund ungezahltem Arbeitgeberanteil per E-Mail samt relevanter Paragraphen.. Zur Antwort bekam ich ein Schreiben das sie die Begründung nicht hinreichend fänden und es aber durch ihren Anwalt prüfen ließen. Dann erfolgte eine Woche später ein Anruf meinerseits wo man mir nochmal die Prüfung des Anwalts bestätigte und man sich melden wolle sobald man Neues wisse.. Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Was kann ich tun um alles zu beschleunigen? Möchte ja nach der Elternzeit wieder dort arbeiten und will niemanden verärgern. Zudem hoffe ich das Geld Ende diesen Monats zu erhalten, da mir ja sonst erhebliche steuerliche Nachteile entstehen.
Hallo, meiner Vorrednerin stimme ich bezüglich der Form nicht zu, dies ist in § 16 BEG nicht genannt. Vielleicht können Sie etwas schriftliches von der Krankenkasse bekommen, damit der Arbeitgeber Ihnen glaubt? Liebe Grüße NB
User-1753445573
Das Problem könnte die E-Mail sein. Google sagt man muss es schriftlich machen. Fax oder E-Mail reichen nicht.
Mitglied inaktiv
In der Tat ist eine E-mail genauso wie eine Postkarte zu werten und stellt kein Dokument dar. Anders wäre es bei einem Fax mit handschriftlicher Unterschrift gewesen. Ich würde an deiner Stelle nochmal einen Postbrief, wenn du magst als Einschreiben, hinsenden und auf die Beendigung der Elternzeit zu Beginn der Mutterschutzfrist bestehen. Wenn der Anwalt den Sachverhalt prüft, dann wird er doch sicher zu dem Schluß kommen, dass es das übliche Vorgehen ist, die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist zu beenden. Vielleicht weiß der Arbeitgeber nicht, dass er den Zuschuss von der Krankenkasse erstattet bekommt? Du kannst auch die Krankenkasse bitten, sich mit dem Arbeitgeber (Lohnabrechnung) in Verbindung zu setzen. Wann du das Geld bekommst, macht steuerlich keine Unterschiede, weil es in der Steuererklärung wieder ausgeglichen wird.
19tinchen81
Die Krankenkasse hat bereits den Arbeitgeber laut Schreiben benachrichtigt
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