Liebe Frau Bader, kann der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss auf Mutterschaftsgeld verjähren, wenn der Arbeitgeberzuschuss z. B. falsch berechnet worden wäre? Welche Höchstfrist würde in diesem Fall in Bezug auf die Verjährung gelten, um von beiden Seiten dagegen vorzugehen? In meinem TV ist eine Frist von 6 Monaten (TVöD Bund) bei Gehaltsleistungen vorgesehen. Greift diese in diesem Fall auch oder gelten bei Lohnersatzleistungen etwaige andere Fristen? Vielen Dank und ein schönes WE.
von Vicky167 am 05.01.2018, 09:29