Hallo :) Werden Monate ohne Arbeitslohn von der Elterngeldstelle in die Berücksichtigung der überwiegenden Steuerklasse im Bemessungszeitraum mit einberechnet? Mein Fall: Ich bin ab 16.09.2022 im Mutterschutz und habe seit August 2021 nur 2 Monate gearbeitet (Steuerklasse 1), die restlichen Monate habe ich Alg1 erhalten. Nun werde ich ab April bis voraussichtlich September 2022 in Steuerklasse 3 arbeiten. Nun stellt sich mir die Frage, ob bei mir ein Verzicht auf Ausklammerung überhaupt notwendig ist? Wenn die Arbeitslosigkeit automatisch bspw. zur Steuerklasse 1 angerechnet wird, kann Steuerklasse 3 nur durch den Verzicht zur Ausklammerung überwiegen, ansonst überwiegt ja automatisch die Steuerklasse 3. Ich hoffe meine Frage war einigermaßen verständlich. Danke schon einmal.
von CestLaViie am 27.02.2022, 20:24