Von Arbeitslosigkeit in Krankengeld in Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Von Arbeitslosigkeit in Krankengeld in Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Nachdem ich im April von meiner ersten Schwangerschaft erfahren habe, wurde mir kurz darauf mitgeteilt, dass die Praxis, in der ich derzeit angestellt war, schließen wird. Ich meldete mich fristgerecht arbeitslos, wurde dann allerdings noch während meiner Beschäftigung in der Praxis in der letzten Woche meiner Anstellung von meiner Frauenärztin krankgeschrieben wegen Beschwerden in der Schwangerschaft. Arbeitsamt und Krankenkasse wurden informiert, ich wurde vom ALG abgemeldet und erwarte nun meine Krankengeld Zahlung von der KK. Bis heute bin ich weiterhin krankgeschrieben. Nun steht ein Beschäftigungsverbot seitens der Frauenärztin im Raum (abhängig von der nächsten Untersuchung) da mein ungeborenes Baby aktuell sehr klein ist. Meine Frage: Sollte im Anschluss an meine Krankschreibung das vollständige BV eintreten, wie berechnet sich die Zahlung von der Krankenkasse? Weiterhin wie das Krankengeld oder wie den Lohn, den ich vor der Krankschreibung in der Praxis erhielt? Gibt es noch etwas zu beachten? Ich danke im Voraus für die Hilfe. Mfg

von Vogero am 25.07.2022, 15:58



Antwort auf: Von Arbeitslosigkeit in Krankengeld in Beschäftigungsverbot

Hallo, vollständiges BV bedeutet, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und auch kein ArbGeld 1 (inkl. KK9 bekommen. Außerdem kann ich den Kausalzusammenhang zwischen einem kleinen Baby und einem Beschäftigungsverbot nicht erkennen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2022



Antwort auf: Von Arbeitslosigkeit in Krankengeld in Beschäftigungsverbot

Deine FA soll dich weiter krankschreiben! Ein BV wäre das blödeste was dir jetzt passieren kann.

von KielSprotte am 25.07.2022, 16:05



Antwort auf: Von Arbeitslosigkeit in Krankengeld in Beschäftigungsverbot

Nimmst du das BV bekommst du gar kein Geld mehr!!!! Du bist nicht vermittelbar und damit ist das Arbeitsamt raus aber auch nicht krank und deshalb die Krankenkasse raus. Dann folgt daraus kein Versicherung und so weiter

Mitglied inaktiv - 25.07.2022, 16:59



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