Sehr geehrte Frau Bader, Nachdem ich im April von meiner ersten Schwangerschaft erfahren habe, wurde mir kurz darauf mitgeteilt, dass die Praxis, in der ich derzeit angestellt war, schließen wird. Ich meldete mich fristgerecht arbeitslos, wurde dann allerdings noch während meiner Beschäftigung in der Praxis in der letzten Woche meiner Anstellung von meiner Frauenärztin krankgeschrieben wegen Beschwerden in der Schwangerschaft. Arbeitsamt und Krankenkasse wurden informiert, ich wurde vom ALG abgemeldet und erwarte nun meine Krankengeld Zahlung von der KK. Bis heute bin ich weiterhin krankgeschrieben. Nun steht ein Beschäftigungsverbot seitens der Frauenärztin im Raum (abhängig von der nächsten Untersuchung) da mein ungeborenes Baby aktuell sehr klein ist. Meine Frage: Sollte im Anschluss an meine Krankschreibung das vollständige BV eintreten, wie berechnet sich die Zahlung von der Krankenkasse? Weiterhin wie das Krankengeld oder wie den Lohn, den ich vor der Krankschreibung in der Praxis erhielt? Gibt es noch etwas zu beachten? Ich danke im Voraus für die Hilfe. Mfg
von Vogero am 25.07.2022, 15:58