Sehr geehrte Frau Bader, ich bin arbeitslos und erwarte mein 2.Kind. Nun habe ich ein Beschäftigungsverbot für die restl.Schwangerschaft bekommen, weil ich eine Risikoschwangerschaft habe.(Frühgeburt 1.Kind). Kann das Arbeitsamt mein Arbeitslosengeld streichen oder muß weiter gezahlt werden? Habe auch schon beim Callcenter des Arbeitsamtes angerufen (2 Anrufe- 2 untersch. Aussagen)Können Sie mir da helfen? Vielen Dank im voraus. Jacqueline
Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 20:26